Aus der Traum vom Cabrio

  • #11

    Selbst wenn diese Klausel "gekauft wie gesehen" enthalten ist. Dann handelt es sich beim Verschweigen eines so grossen Unfallschadens um arglistige Täuschung und der Verkäufer muss den Wagen zurück nehmen. So hab ich es erst kürzlich in der Auto Bild (ich weiss ist ne VW Zeitung, aber die lag im Wartezimmer aus) gelesen. Dort ging es um einen ähnlichen Fall.
    Ich hoffe du kannst dich mit dem Verkäufer einigen. Vielleicht reicht es ja schon aus wenn du mit dem anwalt drohst.


    Gruss Benjamin

    Ford Mondeo. Die neue Erfahrung.

  • #12

    Danke euch allen für die vielen Antworten. Rechtsschutz habe ich natürlich nicht, das wäre ja zu einfach... :dummgugg:



    Genau so ist es.


    ....."Gekauft wie gesehen. Bastlerfahrzeug. ...alle mir bekannten Mängel wurden dem Käufer mitgeteilt....." Ist ein Privatmensch


    Die nächste Frage die mir jetzt im Kopf rumgeistert, ist:
    "Soll ich mich mit dem Typ über Anwalt anlegen :box: und das Cabrio loswerden, oder soll ich die Situation so lassen wie es jetzt ist und mir das Cabrio von Grund auf neu aufbauen?"


    Oder ab ins ebay und hoffen das noch jemand Mitleid mit dem Cabrio hat und es kauft. (mit RIESEN Verlust natürlich)
    Da ist guter Rat teuer!

  • #13

    Keine ahnung wie verzogen es ist


    aber wenn nur die achse und so was abgekriegt haben ist es eingentlich ganz easy


    motor kannst ja verwenden
    das getriebe mit antiriebswellen und federbeine kannst evtl. von mir haben
    und gut ist es dann


    aber wenn der rahmen was abbekommen hat wird es sich kaum rentieren


    mfg

    Zum Cabrio

    [GLOW=#87CEEB]16vcabrio[/GLOW] - anhalten zwecklos alles Eingetragen

  • #14

    Aber wer kann mir sagen ob der Rahmen soweit in Ordnung ist oder ob er nen totalen Schaden hat.


    Werkstatt, TÜV???


    Ich möchte mich auch nicht nur auf diese eine Meinung verlassen die ich bis jetzt habe.

  • #15

    Der Verkäufer muss den Wagen zurück nehmen.
    Es ist ein arglistig verschwiegener Mangel.
    Wenn er es selber nicht gewusst hat, kann er seinerseits noch zu
    seinem Verkäufer gehen.
    Sofern er die Wahrheit gesagt hat und es nicht wusste.
    Du hast sogar 4 Jahre Zeit dafür.
    Den Mangel festzustellen oder waren es sogar noch mehr?
    Egal.


    Sagt die Gesetzeslage nicht sogar, das der Verkäufer in so ein Fall
    Beweisen sogar die Beweispflicht hat (in den ersten 6 monaten)
    Oder war das nur bei Neuteilen (Garantie)?


    Auf jeden Fall wirst du recht bekommen.
    Wie gesagt er kann den Wagen ja auch zurück geben.
    Das ist aber ja nicht dein Problem.


    Am besten mal den lieben Anwalt fragen...
    Greatz

  • #16

    Alles schön und gut aber wenn es als bastlerfahrzeug verkauft wird bekommst du keine Garantie oder ähnliches!
    Selbst ein Händler gibt dir keine Garantie wenn es als Bastlerfahrzeug verkauft wird!
    Und aus dem Grund verkauft fast kein Händler mehr an Privatpersonen alte autos!
    Es gibt dazu auch ein Gesetz!
    Das müßte ich aber erstmal suchen!
    Das ist mein wissensstand!



    Ich würde einfach schauen wie schlimm es um das auto so im genauen steht und was dich das kostet und dann kannst du dich immernoch entscheiden!

  • #17

    Du hast ja nicht unrecht.
    Aber selbst als Privatmann darf man einen solchen Schaden nicht verschweigen. Das hat nichts mit Garantie oder Gewährleistung zu tun. Beim Verschweigen eines Vorschadens handelt es sich um arglistige Täuschung und somit ist der Kaufvertrag anfechtbar.

    Ford Mondeo. Die neue Erfahrung.

  • #18

    Ist net so einfach da was zu machen, denn wie schon erwähnt wurde, reichen die Worte "Bastlerfahrzeug" und "unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung" damit der Verkäufer ein reines Gewissen haben kann.
    Andererseits musst du als Käufer ihm auch nachweisen das er von dem Schaden wusste. Wenn er auch so nen "Bastlerfahrzeug Kaufvertrag" vom vor Vorbesitzer hat, dann siehts ziemlich schlecht aus.

  • #19

    Find ich schon ziemlich dreist von dem Typen, er kauft angeblich ein Auto
    um es nach 100m wieder abzustellen um weiter zu verkaufen. Von den
    Mängeln weis er natürlich nichts achja und zum Tüv muß der Wagen auch
    und würde durchfallen. Das Auto ist mit einer krummen Achse, defekten AW
    nicht gerade fahrbereit oder ist fahrbereit so lasch definiert das rollende
    Räder heut schon reichen? Man müßte doch herausbekommen ob eine
    Versicherung der Vorbesitzer einen Frontschaden gezahlt hat, hierzu
    mußt du doch nur die Vorbesitzer aus dem Brief anrufen oder anschreiben
    und höflich fragen ob sie einen Frontschaden hatten, vielleicht liegt
    sogar Versicherungsbetrug vor.




    MfG
    Turbospeedy

  • #20

    Danke an euch alle für die vielen Antworten. Werde euch auf jeden Fall auf dem laufenden halten wie es ausgegangen ist.


    Grüße

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