Aus der Traum vom Cabrio

  • #1

    Hallo alle zusammen!


    Habe mir vor ca. 6 Wochen ein Kadett Cabrio zugelegt, heute habe ich es endlich geschafft es in die Werkstatt zu bringen um es TÜV-fertig zu machen...... mit traurigem Ergebnis:


    - beide Antriebswellen kaputt
    - Radlager kaputt
    - Achse verbogen
    - Lenkgestänge kaputt
    - Kühler kaputt, verliert Wasser und hängt nur lose im Motorraum
    - Motor ölt
    ..........


    Anscheinend muss das Cab irgendwann mal einen Frontschaden gehabt haben. Nachdem mir mein Werkstattmensch gezeigt hat auf was man schauen muss, konnte sogar ich als Leihe erkennen das die Karosserie (zumindest vorne) total verzogen ist.


    Habe ich nach ca. 6 Wochen noch die Möglichkeit das Cab irgendwie wieder an den Verkäufer zurück zu geben? Es sind alles Mängel die er nicht mitgeteilt hat. Kennt sich da vielleicht jemand hier aus?


    Bin das Cabrio jetzt zwar nur ein wenig gefahren, aber ich bin mir fast sicher mein nächstes Auto könnte wieder ein E-Cabrio sein. Aber diesmal wird jemand zum Ansehen mitgenommen der sich damit auskennt.

  • #2

    Das Auto muß er wieder zurück nehmen, da es ein verschwiegener Unfallschaden ist!


    Oder wenigstens nen Wertausgleich!


    Notfalls per Anwalt...

    Ich hab fast alles, bloß nie das was ich brauche ! ! ! :kotz:
    Klick mich ! ! !

  • #3

    wenn er n schaden hat den er dir beim kauf verschwiegen hat müss er ihn glaub ich zurück nehmen.
    am besten mal mim anwalt durchsprechen...
    is ärgerlich so was


    Gruß, Atte

    ATTE - Mut zur Leidenschaft!

  • #4

    Das ist sogar sehr ärgerlich.


    Die Frage ist nur, ob er von den Schäden gewusst hat. Laut seiner Aussage hat er das Auto gekauft, 100m gefahren, abgestellt und weiter verkauft. Von den Mängeln sagt er wusste er nichts.

  • #6


    Das bezweifle ich doch sehr, hat bestimmt die Haube geöffnet und sich nicht mehr getraut damit zu fahren...
    Falls du keine Rechtsschutzversicherung hast schildere den Fall doch mal auf einer Polizeistation, die haben ja auch einweinig Ahnung, mal sehen war sie dazu sagen, viell raten sie dir ja auch gleich Anzeige zu erstatten, mit Glück hilft das ja auch schon.

  • #7

    Auf jeden Fall mit Anwalt oder auch Polizei sprechen.
    Sowas kann ja nicht angehen. Egal ob der das selbst gewußt hat oder nicht. Ich hoffen nur das es nirgendwo im Kaufvertrag steht. Beim klein gedruckten. Dann ist das schon was anderes. Wenn man ein Auto verkauft muß man sich auch über den zustand vergewissern, nicht einfach verkaufen und sagen ich wusste nix, sonst verkauft jeder sein Unfall Wagen und sagt: tja das wusste ich nicht.
    Geh auf jeden mal zu ner Polizei Station und sprich mal unverbindlich mit denen. Die kennen sich ganz gut aus wenn sie mehr als einen Stern auf der Schulter haben.
    wünsche dir viel Glück.
    Und lass dich da von niemanden bequatschen.

  • #8

    Nach laufender Rechtsprechung erfüllt ein verschwiegener Unfallschaden den Straftatbestand des Betruges (§ 263 StGB).


    Weise den Verkäufer darauf und auf die fetstgestellten Schäden hin.
    Wenn Du nett sein willst, baue ihm eine goldene Brücke etwa in dieser Art: "Wenn ich den Kaufpreis (und ggf. aufgewendete Mittel) wieder zurück erhalten würde, wäre mir ja kein Schaden entstanden und damit der Betrug aus der Welt." Manchmal hilft das ja, die Zahlungsbereitschaft zu wecken.


    Aber in keinem Fall so: "Bis Freitag will ich meine Kohle zurück, sonst gibt es eine Anzeige wegen Betruges." Damit hättest Du dann selbst den Tatbestand der Nötigung (§ 240StGB) erfüllt. Und das dürfte kaum in Deinem Sinn sein.

  • #9

    Ich hoffe du hast z.B einen Kaufvertrag vom ADAC oder anderen Clubs genommen. Die sind was die Rechtslage angeht Wasserdicht. Natürlich auch für beide Seiten, da steht auch unter anderem drin wieviele Schäden der Wagen hatte. Wenn er keine eingetragen hat, dann müsste dir der Werkstattmensch bescheinigen das es sich um einen Unfallschaden handelt und du bist meines wissens auf der Sauberen Seite.


    Bin aber kein Anwalt.


    Gruß
    Silent_Bob

  • #10

    Wahrscheinlich wird sowas in der art drin stehen wie gekauft wie gesehen!
    Oder das es ein bastlerfahrzeug ist!
    Und dann wird es seeeeeeehr schwer da was zu machen!
    Und grade wenn es von privat ist wird es schwer!
    Aber ich würde es auf alle fälle versuchen!
    Du hast ja nichts zu verlieren!
    Und eigentlich bist du ja im Recht!

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