
Mein Kadett E....Er läuft und läuft und läuft! (C18NZ@C20XE)
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#32 War heut beim Tüv und alles eingetragen.
Motor, Käfig, Gurte, FK Gruppe A Anlage, KLR, usw. alles kein Problem =)...bis auf den Bösen Blick,
den hab ich heut nochmal gekürzt. Dann sollte das morgen auch klappen.
Es ist toll nur noch 2 ABEs im Auto mitführen zu müssen8)@DoiMudder:
Also der Prüfer hat so nen Holzlblock (mit der Mindesthöhe) grad noch so unter die Ölwanne bekommen.Mir persönlich kommt er auch etwas tiefer vor. Die Federn waren vor nem halben Jahr neu. Ich hoffe dass er nicht mehr weiter in die Knie geht. -
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#34 ZitatOriginal von Shootersau
@DoiMudder:
Also der Prüfer hat so nen Holzlblock (mit der Mindesthöhe) grad noch so unter die Ölwanne bekommen.Seit wann gibt es den ne Mindesthöhe? Dazu gibt es keinen Paragraphen, ausser die Höhe der lichter und Nr.Schild höhe. Und Holzblock ist wohl auch kein Geprüftes Prüfmittel...
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#35 @ nozer da gibts nen Gummiparagrafen 8vm zu beweglichen
Teilen die wegfliegen könnten wie Lippen oder sowas. und 11cm zu festen Teilen wie Ölwanne, Getriebe, Querlenker, Rahmen, etc. Ist aber immer ne auslegungssache vom Prüfer ich finde es unnötig solche Vorschriften zu machen so lange man keinen behindert kann man das doch so tief machen wie man will und wenn das Licht tiefer als die 50cm sind blendet das auch keinen wenn es richtig eingestellt ist.gruß
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#36 In Österreich wird da fester durchgegriffen und das find ich auch richtig so denn unter 11cm Bodenfreiheit kann man sich überall wie ein dummer anstellen wenn man eine Einfahrt bzw. Ausfahrt hat! Wie oft bin ich nur mit meinem Benz bei 9cm Bodenfreiheit aufm kat oder Getriebe aufgesessen....
Und in Österreich ist ein Holzblock ein zugelassenes Prüfmittel!
11cm hoch x 80cm breit x 80cm lang
Über dieses Teil muss jedes Auto in Österreich drüberkommen wenn es ein anderes Fahrwerk drinnen hat!
Für Gummiteile gelten 8cm.
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#37 ZitatOriginal von cyrusmh
@ nozer da gibts nen Gummiparagrafen 8vm zu beweglichen
Teilen die wegfliegen könnten wie Lippen oder sowas. und 11cm zu festen Teilen wie Ölwanne, Getriebe, Querlenker, Rahmen, etc. Ist aber immer ne auslegungssache vom Prüfer ich finde es unnötig solche Vorschriften zu machen so lange man keinen behindert kann man das doch so tief machen wie man will und wenn das Licht tiefer als die 50cm sind blendet das auch keinen wenn es richtig eingestellt ist.gruß
Hab dazu aber noch nie den Paragraphen gesehen.
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#38 @ nozer
Hierbei handelt es sich um das „VdTÜV Merkblatt 751“, das vom TÜV, sowie den sachverständigen und beratenden Gremien des Bundesvekehrsministeriums als allgemeinverbindlich angesehen wird.In diesem Merblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9, dass ein „mit einem Fahrer besetztes Fahrzeug ein Hindernis von 80 cm Breite und 11 cm Höhe berührungslos überfahren werden sollte“. Flexible Anbauteile wie z.B. Weichplastikspoiler werden hiervon sogar noch extra ausgenommen. Das Schlüsselwort ist „sollte“.
gruß
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