Hauptuntersuchung

  • #11

    Das kann die polizei so garnicht nachvollziehen, deswegen muss man ja die Bescheinigungen mit sich führen.

  • #12


    Das wurde damals mit geändert, als die das eingeführt haben das beim Überziehen der Plakette auf das eigentliche Fälligkeitsdatum zurückdatiert wird ( z.B. Fälligkeit 01/06, Prüfung 03/06, neue Plakette bis 01/08...früher hätte man bis 03/08 bekommen).




    Ganz einfach, egal welcher Prüfer eine HU oder AU macht, der gibt das in seinen PC/ Laptop ein und die Daten gehen spätestens abends zum KBA. Dabei ist es egal ob der Prüfer die Untersuchung in ner TüV Station, freien Werkstatt oder bei dir zu Hause ( ;) ) gemacht hat.
    Die Polizei hat wiederum (bzw. im Moment noch nicht ganz) den Zugriff auf den KBA Server und kann alle Daten abfragen.

  • #14

    @Devil2k


    In welchem Bundesland arbeitet dieser Polizeibeamte?? Um Daten online abgleichen zu können, müsste jeder Streifenwagen mit einem Laptop und kabellosem Internet ausgestattet sein... Das wär sicher prima, aber wer sollte das bezahlen( sicher gibt es für spezielle Einsatzgebiete Ausnahmen z.b im Schwerlastverkehr..


    Lt. KBA ist der Zugriff auf deren Server zwar in Zukunft angedacht aber praktisch noch nicht durchführbar.


    Dafür gibt es die in der StVZO vorgeschriebenen mitzuführenden HU und AU Untersuchungsberichte. Da stehen ja auch die noch durchzuführenden geringen Mängel drauf. Schwerwiegende Defekte wie Radaufhängungen und Bremsen kann ein Polizeibeamter vor Ort sowieso nicht überprüfen, dafür gibts Kfz Werkstätten... ;)


    Und einen virtuellen Fahrzeugschein wird es in naher Zukunft auch nicht geben. Warum in aller Welt sollten technische Änderungen nur online einsehbar sein??? ?(Es wurde ja erst auf EU Zulassungsbescheigungen umgestellt.

  • #15

    Der Onlineableich der KFZ Daten soll eigentlich seit Einführung der EU Zulassungsbescheinigungen europaweit von jedem Streifenwagen aus möglich sein. In einigen EU Ländern funktioniert das alles, in Deutschland klemmt es aber mal wieder :rolleyes:
    Das der virtuelle Fahrzeugschein kommen wird, hab ich auch schon mal im Internet gelesen, soll verhindern das sich jemand selbst seine Sachen einträgt. Dafür müssten aber die neuen EU Papiere erst einmal einheitlich gestaltet werden, in einigen Bundesländern werden nämlich nach wie vor die Eintragungen in diese Papiere mit übernommen, in anderen steht kein Wort davon, sondern man hat nen Stapel TüV Papiere dabei.

  • #16

    Einheitlich gestalltet sind die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 ja, nur gab es in der Anfangszeit bei den Zulassungstellen Schwierigkeiten mit den nachträglichen technischen Änderungen. Diese wurden teilweise nicht übernommen, was jedoch auf Grundlage der Richtlinie 1999/37/EG i.V.m. "Leitfaden zur Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2" weiterhin erforderlich ist.


    Lt. KBA wird die Papierform weiterhin maßgebend sein...


    Aber ich merke wir schweifen hier immer mehr vom Thema ab... =) Also denke ich wir beenden den Theat hier mit dem Fazit:


    AU und HU Bescheinigung sind mitzuführen und bei der Zulassungsstelle vorzulegen! ;)

  • #17

    Und dann kan ich als themenstarter mit dem Schlußwort kommen das ich bei der DEKRA angerufen habe und Sie mir für 9,80 € eine Kopie von der damaligen HU gemacht haben. Also alles Legal ;)

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