
§21 Vollabhanme
-
-
-
#2 Es reicht,wenn Du den Wagen mit ner roten Nummer zum Tüv fahren,wenn die beim Tüv ein großes Gelände haben,kannste den sogar mit nem Hänger dahin bringen.
Der Tüvprüfer kann dann seine Probefahrt auf dem Gelände machen und daher brauchst Du noch nicht mal ne rote Nummer.
Das mit der Kurzzulassung ist immer nur mit Kosten verbunden,die unnötig sind.Selbst wenn Du Dir ein Auto mit Anhänger leihst,ist das billiger als die Kurzzulassung. -
-
-
-
-
-
-
-
-
Hey,
dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.
Wenn du ein kostenloses Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.
Jetzt anmelden!