Kadett D SR 1,3l

  • #1

    Kurze Frage an alle Kenner,
    Ich besitze einen D mit 1,3 Liter Hubraum (S), 55kW/ 75PS.
    mit 4. Ganggetriebe (Bj.81). Das Auto wurde nach Anhang J im Youngtimerreglement für GRUPPE-1 aufgebaut. Dort muss man sich an die Homologationsblätter halten.
    Mir hat jemand gesagt im "1,3 Liter Hubraum, 55kW/ 75PS (1,3S OHC) SR" wäre ein 5 Gang homologiert, auch in der Gr.1). Kann mir jemand weiterhelfen ob das stimmt?
    Ich habe das Homo-Blatt 5772 Gr. 1/A 1981 - dort finde ich nichts... gibt es dafür einen Zusatz? Ich habe gesehen, dass ab 1982 der D auch in der Gr. A homologiert ist...


    Meine Frage also: Ist in der Gr.1 bis Bj. 1981 5-Gang homologiert (im SR)?


    Eine Info würde mir da sehr weiter helfen!
    Danke an alle!


    Gruß Sandra

  • #2

    Kann mir das kaum vorstellen mit dem "5-Gang" beim SR, da es diesen nur mit 4-Gang Serienmäßig gab! ;)


    Ansonsten findest du die Unterlagen auf meiner HP unter "Werbeunterlagen"! :)

    www.gteschmiede.de ... die Onlineplattform für den Kadett D

  • #3

    Gabs den wirklich nur mit 4 gang? Weil mein neuer SR bj.84 hat 5 gänge und glaub ehrlich gesagt nicht das der opa der den vorher gefahren hat das umgebaut hat abe rnaja man weiss ja nie...

  • #4

    Frag doch mich :)
    Du darfst das 5-Gang Getriebe fahren.Ich hatte genau die gleichen Homo-Blätter(o.k es gab nur diese für den 1,3er)
    Du darfst sogar die geilsten Übersetzungen "legal" fahren.
    Wenn Du fragen zu den Homologationsbestimmen hast und andere Fragen was die Gruppe1 mit dem Kadett-D angeht frag mich.
    Per PN oder Mail.
    Gruß aus dem Rallye(Saar)land
    Patrick

    Rallye is not a Crime


    "UND AM DRITTEN TAG SCHUF GOTT DEN RALLYESPORT - WORAUF DER TEUFEL NACHZOG UND DIE FORMEL EINS INS SPIEL BRACHTE"

  • #6

    Mein Gruppe 1 Auto war Bj.80 und hatte nur ein 4-Gang.Einer meiner(vielen) SR war Bj.82 und hatte 5-Gang und der andere Bj.84 hatte ebenfalls ein 5-Gang.Und die beiden mit Bj.81 und Bj.80(nicht mein Rallyeauto) waren mit 4-Gang ausgestattet.
    Du darfst in der Gruppe 1/2 immer nur das fahren was in den Homologationsblättern drinne steht.Nachträge gibbet nicht!!

    Rallye is not a Crime


    "UND AM DRITTEN TAG SCHUF GOTT DEN RALLYESPORT - WORAUF DER TEUFEL NACHZOG UND DIE FORMEL EINS INS SPIEL BRACHTE"

  • #7

    Moin Moin,


    das ist doch mal wieder ein interessantes Thema . . .


    In der DMSB-Homologations-Liste finde ich für die Homologations-Nr. 5772 den Zusatz "T-Car". Sowohl in der Gr.1 als auch in der Gr.A.


    Was bedeutet dieser Zusatz ??? Weiß das jemand?
    Hab dazu leider im Netz nix gefunden.


    Der Opel Kadett D 1300 ist in der Gr.A homologiert (Hom.Blatt. 5073).
    Dieses Hom.Blatt, gültig ab 01.10.1982, liegt mir vor (leider nur als schlechte Kopie).
    Es ist hier auch nur das 4-Gang-Getriebe für den 1.3er D-Kadett aufgeführt, allerdings mit 2 verschiedenen Gangabstufungen.
    Achsübersetzung in der "Grund-Homologation": 4,18 : 1
    In meiner Kopie der Homologation sind 3 Nachträge des Typs "VO"(=Sonderwunschvariante) aufgeführt, die alle ebenfalls ab 01.10.1982 gültig sind (01/01 VO - 03/03 VO).
    Auch hier wird das 5-Gang Getriebe NICHT aufgeführt.
    Es sind hier u.a. die Achsübersetzungen 4,53 und 3,94 erlaubt.


    Ich habe mal meine Prospekt durchgesehen (leider habe ich nicht alle, aber immerhin schon einige):
    Für den Kadett 1.3 SR gab es bis März 1983 noch kein 5-Gang-Getriebe.
    Im Prospekt 8/1983 steht dieses allerdings schon für alle SR als Serien-Ausstattung drin, d.h. erst zwischen März und August 1983 ist 5-Gg.-Getr. eingeführt worden)


    D.h. zum Zeitpunkt der Homologation des Opel Kadett D 1300 gab es noch kein 5-Gang-Getriebe, deshalb ist es auch nicht in den Hom.Blättern 5772 und 5073 aufgeführt.


    Wenn ich mir das Regelwerk der Youngtimer-Trophy anschaue (und das ist ja scheinbar des Reglement, auf das Ihr Euch hier bezieht), lese ich daraus, daß Fahrzeuge 100%-ig den Homologationblättern zu entsprechen haben mit Ausnahme der in den entsprechenden Gruppen erlaubten Änderungen.
    Aber auch dort verweist das Reglement immer auf die Homologation.


    Das bedeutet für mich, daß ein 5-Gang-Getriebe im Kadett-D 1300 NICHT erlaubt ist, schon gar nicht in der Gr.1, denn 1981 gab´s das 5-Gg. noch überhaupt nicht (also kann man sich auch nicht auf den Spruch "serienmäßig" berufen) und einen entsprechenden Nachtrag in der Homologation gab es auch nicht.


    Ich habe leider auch nirgends einen ensprechenden Passus im Reglement gefunden, nachdem serienmäßig verbaute Teile in späteren Modellen automatisch auch ohne entsprechende Nachträge in der Homologation, für frühere Modelle erlaubt sind.


    Ich weiß jetzt nicht, ob ich in meinen Gedankengängen falsch liege, aber so lege ich das Regelwerk aus.


    Sehe ich das richtig, daß die bis einschl. 1981 gültigen Gruppen 1 und 2, den 1982 eingeführten Gruppen N und A entsprechen?
    Ich hab mich mit den alten Gruppen irgendwie nie besonders auseinander gesetzt, da für mich immer nur der Kadett-D-GTE interessant war. Und der war in den Gruppen N, A und B homologiert. Und als ich mich für den aktiven Motorsport und speziell für die Youngtimer-Trophy zu interessieren begann, war die Gr.A noch nicht bei den Youngtimern erlaubt.


    In hoffnungsvoller Erwartung weiterführender Info´s
    Thorsten

    " Für Leute mit Spaß am Fahren - Kadett GTE "



    Interne Infomappe zum Kadett D GTE (Mai ´83)


  • #8

    Also ich habe mich eben wieder damit beschäftigt und habe auch folgendes dazu zugeben:
    Es darf in der Gruppe 1 KEIN 5-Gang gefahren werden da es NICHT Homologiert ist.Weil was nachzukaufen war oder gegen Aufpreis beim Hersteller ab Werk eingrebaut wurde muß Homologiert worden sein.Wenn dies nicht mehr möglich war(heute ist)gab es Nachträge.Aber ich hatte die gleiche Homo Nummer wie die Sandra(5272).
    Du darfst nur das verbauen was Homologiert ist und odser durch Nachträge Nachhomologiert wurde!!
    Ab dem 01.01.1982 gelten nur noch die Gruppen N,A und B.Ab diesem Zeitpunkt sind alle Gruppe 1/2/3/4/5 etc. nicht mehr aufgeführt(offiziel bei der ONS).Klingt einwenig seltsam aber ich weiß es nicht besser auszudrücken).
    Oder anders gesagt wurden dann in N,A und B umgeschrieben(wie auch immer).
    Von den Übersetzungen waren glaube ich alle 3,74/3,94/4,19/4,29/4,53 und ich glaube noch ein bis drei Übersetzungen erlaubt.
    Du hast aber weil der Kadett-D mit der Homologationsnummer 5272 die bezeichnung T-Car hat viel freiheiten.
    Wie z.B den Stabi und die rechtslenker version des Vauxhall etc.
    Mir sagten die jungs von Opel das hatte was damit zu tun das der Kadett-D in England,Australien,Südafrika und noch in div.anderen Länder erhältlich war.Habe mich aber nie richtig drum gekümmert weil es mir egal war.

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    "UND AM DRITTEN TAG SCHUF GOTT DEN RALLYESPORT - WORAUF DER TEUFEL NACHZOG UND DIE FORMEL EINS INS SPIEL BRACHTE"

  • #9

    Hey vielen Dank Jungs! Nun bin ich schlauer.
    Also bis demnächst...


    Gruß Sandra.

  • #10

    sapex:
    Welche Reifen und Felgengröße fährst Du auf em D ??
    Wenn ich das weiß kann ich Dir vielleicht noch nen guten Tipp mit den Gängen und der Übersetzung geben.

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