FK APX 60/40 in C14NZ und 50 cm Scheinwerferhöhe???

  • #1

    Hallo Leute, ich hoff ihr könnt mir helfen.
    Ich hab mir letztens, vielleicht ein bisschen vorschnell, bei Ebay ein FK APX Sportfahrwerk mit gekürzten Dämpfern 60/40 geholt. Nun hab ich heute mal ausgemessen und feststellen müssen das der Kadett nur etwa 54 cm bis zur Unterkante der Scheinwerfer hat, also das er mit dem Fahrwerk in etwa auf 48 cm kommen würde was das ganze illegal machen würde. Baujahr ist ja leider 1991. Stimmt das eigentlich das wenn das Fahrzeug vor 1.1.88 zugelassen wurde das dann diese 50 cm Regelung nicht gilt? Was meint ihr zu meinem Fall? Weiterverkaufen? Wie werden denn die 50 cm genau gemessen? Zum Lichtaustritt vom Fernlicht? Zum unteren Ende des Reflektors? Werden die bei vollgeladenem Auto oder leer gemessen oder mit nen paar Kasten Wasser im Kofferraum? Meint ihr die ganze Sache würde mit nem 40/40 Fahrwerk hinhauen? Oder haben sich die originalen Federn mit der Zeit (ca. 110 000 km) schon so gesetzt das das mit dem 60/40 Fahrwerk auch klappen würde? Könnte ich die Dämpfer vom 60/40 Fahrwerk auch mit 40er Federn fahren? Oder soll ich da die originalen nehmen oder extra welche kaufen? Kann man statt die originalen Gummipuffer zu verwenden auf dem Stossdämpfer auch bei Ebay solche Federwegsbegrenzer kaufen? Muss man die irgendwie eintragen lassen? Die einzige Bedingung ist doch das der Dämpfer nicht auf den Teile aufliegt, oder? Ich hab das Forum schon durchkämpft, aber nicht auf alle Fragen ne Antwort bekommen. Wie viel Bodenabstand hat denn euer Scheinwerfer mit 60/40? Bringt eine Domstrebe vorne oben eigentlich mit Originalfahrwerk auch Stabilität? Ich würde halt gerne das Schaukeln (beim schnellen Links-Rechts Lenken zum Beispiel) einigermaßen eliminieren.
    Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

  • #2

    Viele Fragen, aber ich fang mal an:


    Keine Panik, es haben so viele Leute nen 60-40 drin, einige sogar 80-60, du musst nur einen Tüffi finden der nicht so pingelig ist. d.h. mit deinem leichten Motor sollte es gar kein Problem geben. Zumal sich das FW eh erst noch setzt (wenn es neu ist), also nach der Eintragung.
    Zur Not: Volltanken, Kofferraum nicht leer haben und mit 2.5 Bar Reifendruck vorfahren hilft auch noch mal.

    Entdecke alte Opels!


    Ich spiele WoW kostenlos: world-of-dungeons.de

  • #3

    Naja wie ist des denn dann wenns Fahrwerk zwar eingetragen ist aber ich nachdem sich das Fahrwerk gesetzt hat evtl kontrolliert werde? Kann mir nämlich leider nix mehr leisten in die Richtung. Wie genau werden denn die 50 cm gemessen? Gilt diese Regelung wirklich erst ab 1.1.88?

  • #6

    Bist du dir da ganz sicher? Ich mein wenn ein Auspuff eingetragen ist und sich mit der Zeit ausbrennt dann können die dir doch auch was anhaben, oder? Also einfach gleich nach dem Einbau TÜVen lassen und fertig, oder wie? Es ist ja ein neues Fahrwerk. Was haltet ihr eigentlich allgemein von FK und speziell von den APX? Was hab ich in Sachen Härte und Tieferlegung zu erwarten? Kann ich anstatt die originalen Gummipuffer zu kürzen auch so Federwegsbegrenzer von Ebay hernehmen? Die sind auch ned teuer und ich hab die Originalteile, wenns is, noch daheim. Brauchen die Teile irgendwelche Papiere etc?

  • #7


    Das stimmt so nicht !!!


    Ein Fahrzeug muß IMMER, zu jedem Zeitpunkt, der STVZO entsprechen.
    Ist das nicht der Fall, erlischt prinzipiell die Betriebserlaubnis.


    Du darfst ja auch nicht mit abgefahrenen Reifen fahren und dann sagen "Gestern war aber noch Profil drauf".


    Zum Thema "Scheinwerferhöhe" gab´s hier schon ´ne Menge interessanter Informationen.


    << KLICK >>

    " Für Leute mit Spaß am Fahren - Kadett GTE "



    Interne Infomappe zum Kadett D GTE (Mai ´83)


  • #8

    zum thema fahrwerk: federwegsbegrenzer, domstreben (sofern verschraubt) und dämpfer müssen NICHT eingetragen werden, weil sie ein nötiges mittel sind um die federn fahren zu können...!!

    ...kuschelkurs is aus...

  • #9

    Also heißts einbauen und hoffen das er auf Dauer über 50 cm bleibt. Wenn nicht werd ich mich wohl nach 40er Federn oder ähnlichem für vorne umschauen müssen. Kann ich die Dämpfer dann in Verbindung mit den jetzigen 40er Federn hinten und anderen 40er Federn vorne eintragen lassen? Müssen die Federn vorne und hinten von derselben Marke sein? Müssen Federn und Dämpfer im gleichen Gutachten miteinander stehen oder kann ich jeweils eins für Federn und eins für Dämpfer daherbringen? Mein TÜVler meinte letztens das man Domstreben eintragen lassen muss. Wenn meine da ist dann schau ich einfach mal vorbei die werdens mir dann schon sagen. Lieber n paar Euros zahlen und auf der sicheren Seite sein. Ist eigentlich irgendwo festgelegt in welchem Zustand die 50 cm erreicht werden müssen? Ich mein mit vollem Tank, 3 Mann auf der Rücksitzbank und nem Heizkörper im Kofferraum müsst des doch gehen...:-) Sorry für die ganzen blöden Fragen aber bin noch ziemlicher Anfänger und fleissig am Erfahrung sammeln! Danke

  • #10


    wenn du nen gutachten bei den dämpfern bei bekommst... dämpfer werden NICHT eingetragen!! wer dir sowas extra eintragen will, ist in meinen augen einer, der geld machen will!!



    wechsel den tüffer!! hab sogar extra mal einen schrieb von wiechers deswegen bekommen!!


    da steht drin (o-ton!!)


    es ist nicht üblich, daß dom- und fahrwerksstreben eingetragen werden müssen, da es keine veränderungen in dem sinne am fahrzeug sind.

    ...kuschelkurs is aus...

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