Fragen zu 5-Tages Kennzeichen (Rote Kennzeichen)

  • #11

    Sacht ma, wisst ihr hier eigentlich. dass Ihr euch mit euren Ratschlägen der Anstiftung zu einer Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit schuldig macht???


    Ihr müsst in dem roten Fahrzeugschein unterschreiben dass Ihr alles VOLLSTÄNDIG und WAHRHEITSGEMÄß ausgefüllt habt.


    Wenn euch ein Polizist anhält, gibt das, je nach dessen Lust und Laune ne Ordnungswidrigkeitenanzeige.


    Sollte es auffallen, dass Ihr mit dem nicht ausgefüllten Fahrzeugschein und dem dazugehärigen Kennzeichen mehrere Fahrzeuge bewegt habt ist das eine STRAFTAT.


    Ich meine, wir sind alle keine Unschuldsengel aber deshalb dürft ihr dem Thredstarter nach lange nicht sagen, dass er ruhig mehrere Fahrzuge mit seinen Kurzzeitkennzeichen fahren kann weil ihr es auch macht.


    Mal angenommen der Threadstarter wird dabei erwischt und sacht: "Die im Kadett-Forum haben mir gesagt ich soll es machen"!!
    Dann geht hier bei einigen das große geheule los, weil die zuständige Stattsanwaltschaft dann Anzeigen wegen Anstiftung zu einer Straftat verteilt.

    Fahre nie schneller als Dein Schutzengel fliegen kann ;)

  • #12

    Dass diese Geschichten nicht 100% astrein sind, dürfte
    klar sein, der Rest liegt nicht bei mir. Wird bei jedem
    wohl genug Hirn vorhanden sein, die "Hinweise" hier
    entsprechend zu adaptieren.

    Suche (stand 12/2014):
    +++ Kadett-E Caravan Himmel
    +++ Kadett-E Caravan Frisco/Club-Spezial Schürzen (v+h)
    +++ TSW Imola 15" - 17" mit LK 4x100

  • #13

    hm. also ums kurz zu machen. es gibt kurzzeitkennzeichen. fahrzeugspezifisch is klar. macht da kein scheiß das gibt echt ärger.


    ich hab einen supertip für dich. es gibt an manchen tankstellen oder auch bei adeeuuu ;) sogenannte notwindschutzscheiben, ganz günstig.



    es gibt auch rote kennzeichen (06er) die sind aber eigentlich nur für händler gedacht. gehen aber dafür für mehrere autos. ich bin mir nicht sicher aber ich denke das könnte gehen.


    bin mir auch nicht sicher, ob ein kurzzeitkennzeichen auch für verkehrsunsichere autos gilt. wie gesagt. wenn du die not-windschutzscheibe einklebst is das schon mal n guter weg.

  • #14

    Es ist erlaubt, eine Fahrzeug ohne Windschutzscheibe mit Kurzzeitkennzeichen zur Werkstatt zu fahren


    §28 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten


    (1) Fahrten anläßlich der Prüfung des Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Prüfingenieur einer zur Durchführung von Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen anerkannten Überwachungsorganisation (Prüfungsfahrten), Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit von Fahrzeugen (Probefahrten) und [blink]Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung eines Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen (Überführungsfahrten), dürfen auch ohne Betriebserlaubnis oder EG-Typgenehmigung unternommen werden[/blink]. § 31 Abs. 2 bleibt unberührt. Bei Fahrten im Sinne des Satzes 1 müssen rote Kennzeichen oder in den Fällen des Absatzes 4 Kurzzeitkennzeichen an den Fahrzeugen geführt werden. Für die mit roten Kennzeichen versehenen Fahrzeuge sind besondere Fahrzeugscheinhefte (Muster 3) und für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen besondere Fahrzeugscheine (Muster 4) mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Als Prüfungsfahrten gelten auch Fahrten zur Verbringung des Fahrzeugs an den Prüfungsort und von dort zurück; als Probefahrten gelten auch Fahrten zur allgemeinen Anregung der Kauflust durch Vorführung in der Öffentlichkeit, nicht aber Fahrten gegen Vergütung für die Benutzung des Fahrzeugs. An Fahrzeugen, denen gemäß § 23 Abs. 1b ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, dürfen für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen angebracht werden, wenn diese Fahrten außerhalb des Betriebszeitraums erfolgen sollen. Die angebrachten Saisonkennzeichen müssen vollständig abgedeckt sein.

    Fahre nie schneller als Dein Schutzengel fliegen kann ;)

  • #15

    werde demnächst auch zum ersten mal solche kurzzeitkennzeichen brauchen und hätte da auch mal 2-3 fragen...


    die sind aber nicht immer automatisch nur für 5 tage, die bekommt man auch für z.B. nur 2 o 3 bzw bis zu max 7 tagen - oder?


    gibt es da zwischen den versicherern große preisliche unterschiede - o sind die alle ziemlich gleich?


    Gruß - und schonmal danke - Boris

    Jage nicht was Du nicht töten kannst!

  • #16

    Die Kennzeichen werden meines wissens für maximal 5 Tage ausgegeben. Ob es nun auch für weniger Tage ausgegeben werden kann weiß ich nicht.


    Die Preise für die Versicherung sind von Versicherer zu Versicherer verschieden. Wenn du das Kennzeichen für ein Fahrzeug verwenden willst, das Du sowieso danach anmelden willst, hol DIr am besten die Doppelkarte von dem Versicherer, bei dem Du das Fahrzeug versichern willst. Meistens wird Dir der Betrag für die Kurzzeitkennzeichen angerechnet. War bisher jedenfalls bei mir immer so.

    Fahre nie schneller als Dein Schutzengel fliegen kann ;)

  • #17

    Immer 5 Tage, 80 euro ca. dürfte wohl überall gleich sein. Wird aber verrechnet wenn man das Auto dannach bei der Versicherung anmeldet.

  • #18

    Man muss es aber nicht 5 Tage nehmen es geht auch kürzer.
    Nur länger ist nicht drin.
    Und wie erwähnt nimm es von der Versicherung über
    die du hinterher das Auto anmeldest.
    Dann werden die 80 € (5 Tage) verrechnet.

  • #20

    Stimmt die Kennzeichen musste ja auch noch bezahlen die
    liegen hier auch 15 € und Bearbeitungsgebürh beim
    Straßenverkehrsamt kommt auch noch dazu, das ist aber nicht
    das meiste.

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