07er Kennzeichen: Eintragung?
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#12 Das ist nun mal so. Stell dir vor du kaufst ein Auto und nimmst dir ein Kredit bei einer Bank auf.
Mit allergröster Wahrscheinlichkeit wird sie als Sicherheit dein Brief einfordern, bis der Kredit abbezahlt ist. Du hast einen Kaufvertrag vom Auto, Verkäufer ist meinentwegen Privatperson.
Mit einmal kannst du den Kredit nicht mehr abbezahlen.
Die Bank kann jetzt dein Auto pfänden und ohne lange um den Brief zu bettel (der seltsamer Weise verschwunden sein könnte), geht der Wagen in den Besitz der Bank über.
Das ganze, obwoh du als Eigentümer im Kaufvertrag drin stehst.
Hört sich Horror an, ist aber so - nicht ohne Grund. Hab mir son Rumgejammer schon oft anhören müssen.
Außerdem lernt man es sogar schon in der Fahrschule: Führer- und PkW Schein im Auto, Brief zu Hause. Wer den Brief hat, dem Gehört das Auto. War zu mindest bei mir so.
Aber zurück zum 07er Thema:
Laut Auskunft meines TÜV Ing. brauch man Änderungen am Pkw nicht eintragen lassen, bewegt man ihn mit 07er Nummer. Allerdings muss der Wagen im verkehrssicherem Zustand sein.
Um jetzt stundenlange Fachsimpeleien mit den Grün Weissen zu umgehen und deren eventuelen Unwissenheit nicht hoffnungslos ausgeliefert zu sein, hilft nur eins: Eintragen! Zitat auf dem TÜV-Bericht: "Das Auto entspricht -insoweit- der StVo". Oder so ähnlich, hab meins im Auto.
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#13 Hö???
wo steht denn das??
Wer den KAUFVERTRAG hat ist FahrzeugbesitzerSorry, aber dass ist offenkundiger schwachfug
Was machst du, wenn du keinen schriftlichen kaufvertrag hast? ist nämlich laut Gesetz beim Fahrzeugverkauf nicht vorgeschrieben.Allerdings ist´s auch nicht bei den neuen Papieren Teil 1 der Zulassungsbescheinigung, sondern Teil 2!
Kleiner, aber feiner Unterschied -
#14 off topic
Wenn Du Dein Kadett auf den Namen Deiner Mutter anmeldest wegen den Prozenten bei der Versicherung, wen gehört er dann??
Dir?? alos laut den Aussagen oben NICHT.
Der gehört dann Deiner Mutter. Und wenn die sich dann querstellt, WAR ES DEIN KADETT.
Ab Oktober 2005 gilt der Kaufvertrag als Eigentumsnachweis NICHT DER BRIEF oder die Zulassungsbescheinigung.was mache ich dann wenn ich meinen Manta anmelden möchte auf reguläre Nummer. Da steht im Brief auch nicht mein Name. Also muss ich auch den KAufvertrag vorzeigen...
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#15 ZitatOriginal von Interceptor
Ab Oktober 2005 gilt der Kaufvertrag als Eigentumsnachweis NICHT DER BRIEF oder die Zulassungsbescheinigung.was mache ich dann wenn ich meinen Manta anmelden möchte auf reguläre Nummer. Da steht im Brief auch nicht mein Name. Also muss ich auch den KAufvertrag vorzeigen...
Gut möglich, dass sich da was geändert hat. Ich rede jetzt mal noch vom Schein und Brief und nicht von Teil 1 und 21
Wenn bei der Zulassungsstelle ein Pkw ummelde, wo ich nicht im Brief als Besitzer eingetragen bin, brauch ich den Brief, einen Kaufvertrag ODER eine schrftl. Ermächtigung.
Das sagt doch alles: Wer den Brief hat, dem gehört das Auto.
Aber ich bin mir 100%ig sicher: Habe mein Auto gekauft, KEIN Kaufvertrag, KEINE Ermächtigung oder Erklärung oder Sonstwas vom Vorbesitzer. Mein Name steht nicht im Brief. Läuft auf 07er. Ich könnte (und will auch 2007) ihn regulär anmelden. Habe gerade vor 5 Minuten mit meinem Sachbearbeiter Herrn S. von der Zulassungstelle RD telefoniert. Wer mir jetzt nicht glaubt oder was anderes meint, kann den gerne nochmal anrufen (04331/202651)!!!
Mal ganz davon abgesehen, dass die Pkw-Zulassung Kreissache ist und unter den Zulassungsstellen sowieso gravierende Unterschiede herrschen, sowohl in Sachen Gebühren sowie Bearbeitungsgeschwindigkeit und Richtlinienauslegung.
Und im Grunde genommen gehts hier ja auch um die Frage der Eintragung. Wird ja im Grunde nichts mehr richtig eingetragen, sondern nur noch vom amtlich anerkannten Sachverständigen abgenommen. Und mit dieser Abnahmebestätigung maschiert man denn zur Zulassungsstelle, sollte es mal nen neuen Brief oder Schein geben.
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#16 Ich hatte heute morgen mal ein kleines Gespräch mit dem Leiter von unserem StVa. Der hat mir dann gesagt, dass die neue Gesetzgebung, unter die auch das 07er Kennzeichen fällt, es vorsieht, dass ab Inkrafttreten eine HU auch für Fahrzeuge mit 07 fällig wird. Das würde dann auch bedeuten, dass die Veränderungen eingetragen werden müssten.
Aber wie in allen Sachen, kann er erst dann was genaues dazu sagen, wenn er die entsprechenden Vorschriften genannt bekommen wird.
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#17 ich war letzte woche beim straßenverkehrsamt,die wollen den brief und den schein sehen und nicht irgendwelche kaufverträge
besitzer ist derjenige der den Schein hat,da kannst du noch soviele verträge haben,ohne schein gehört dir das auto nicht.desweiteren gibt es ja einen unterschied zwischen Besitzer und Halter,daher kannst du das auto ja auf mutters namen anmelden,aber im brief steht numal dein name und damit bist du der besitzer,und deine mutter der halter.
hab es garnicht erst gemacht ,it der 07 nr,bringt mir ja nix wenn ich mit dem ding nur bedingt fahren darf,und was ist bei einem unfall,da stehste dumm da wenn das an einem mittwoch abend inner stadt knallt und du mußt n treffen oder ne tüvfahrt nachweisen -
#18 Du bist anscheinend nicht richtig Informiert:
1. Es steht im Fahrzeugschein sowie im Fahrzeugbrief [blink]IMMER[/blink] der Name des Fahrzeughalters
2. Der Fahrzeugbesitzer ist [blink]IMMER[/blink] derjenige, der den FAHRZEUGBRIEF hat.
Was meinst Du denn, wieso eine Finazierungsbank [blink]IMMER[/blink] den Fahrzeugbrief und nicht den Fahrzeugschein einbehält??
Es wäre mir auch neu, wenn im Fahrzeugbrief der Name der Bank stehen würde, die das Fahrzeug finanziert hat. Denn dieser Bank gehört das Fehrzeug solange es nicht vollständig bezahlt wurde.
Auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ( Fahrzeugschein ) steht ganu links unten unter Punkt C.4c:
Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird NICHT als Eingentümer des Fahrzeuges ausgewiesen.
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#19 warum das?
ich hatte vor jahren einen gsi,in dem brief stand mein name,hab ihn aber auf mutters name angemeldet da sie prozentemäßig unten war.also war ich der besitzer und mutter war die halterin,so stand es geschriebennkann mich aber gern informieren da der vater vom kumpel mit versicherungen macht.
in lübeck sitzt n verein-oldie-car versicherungen,hab mal mit dem freak telefoniert,das hörte sich garnicht so schlecht an,da biste jedenfalls auch außerhalb der clubfahrten versichert,
eins ist ja fakt,solang nix passiert ist alles ok
aber wenn was passiert dann stehste dumm da,und wenn dann auch noch teile nicht zulässig sind,
dann kannste die nr abgeben,ganz zu schweigen vom versicherungsschutz,da die sich auch immer sauber halten wollen.
dann zahl ich lieber etwas mehr und hab dafür meine ruhe -
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