Den lad ich auf nen Hänger

  • #1

    Als Newby hab ich mir schon n paar Threads reingezogen und muss feststellen, oft lese ich. Das is mein neuer **** da hab ich mir n Hänger geliehen und das Ding geholt.


    Falls es nicht eh selbstverständlich ist. Schaut immer zuerst auf euren Führerschein, ob ihr das Gespann oder den Wagen überhaupt fahren dürft!


    Meines Wissens darf man mit der neuen Klasse B (also dem kleinen Plastikkärtchen) nur PKWs bis 3,5 Tonnen fahren, also aufpassen bei amerikanischen Boliden! Ihr dürft keinen Hummer oder n fetten alten Cadillac fahren. Dazu darf man einen einachsigen Anhängerchen mitnehmen (max. 750 kg), der darf so viel ich weiß auch mehr wiegen, wenn das Gesamtgewicht des Gespanns 3,5 Tonnen nicht übersteigt.


    Also immer schön nachgucken.

    Einmal editiert, zuletzt von kadett2005 ()

  • #3

    richtig ansontzen grade noch nen hänger schein machen damit man BE hat und gut is ... aber pff shice wat druf ^^

  • #4

    naja scheiß was druf is so ne sache. wenn der partybus kommt ist das fahren ohne fahrerlaubnis und das is dann nimmer lustig ;)

  • #5

    Tja BE ist auch ROTZ! Was willste den heut zutagen noch machen??? Es gibt kaum noch autos außer irgendwelche Geländewagen die noch wirklich ne Ordentliche anhängelast haben! Und mit BE darfste ja auch nicht mehr als 3,5t als gesamtgespann haben! Aber mich juckt es bald auch nimmer da mein chef mir CE sponsort^^

    http://onlinefussballmanager.de/vereinsseite/vereinsseite_frameset.php?teamid=113920

  • #6

    mir ladde da ich den alten schein hab verfüge ich über den neuen C1E also max 18,75 tonnen zulässiges gesamtgewicht... das heißt 7,5 tonnen zugmaschine plus nen hänger der das eineinhalbfache wiegen darf im gebremsten zustand versteht sich.


    also mach ich da ne lange nase ^^


    der green :D

    Unternehmen verstehen sich gut darin, einen Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet!
    [blink]http://www.greens-area.de.vu[/blink]

  • #7


    Man darf bei einem Fahrzeug mit 3,5t Gesamtgewicht einen Anhänger bis 750kg dran hängen.


    Beim normalen B sieht es so aus,das Zulässigegesamtgewicht des Anhängers darf nicht dem Leergewicht des Zugfahrzeuges überschreiten.Das heisst:


    Das Zugfahrzeugt hat ein Leergewicht von 2000kg und der Anhänger ein Zulässigesgesamtgewicht von 1500kg,dann darf man sowas ziehen.Beides zusammen darf allerdings nicht über 3,5t sein.

    Vom Polieren bekommt man krumme Finger!

  • #8


    Ich weiss ja nicht, von welchen Vorstellungen Du bei Amis augehst, aber von den mir bekannten PKW / Kombi ab Ende der 60er lagen alle deulich unter der 3500er Grenze.
    (Stretchversionen und beschussgesicherte Sonderversionen unberücksichtigt.)


    Der Hummer H2 erreicht ein zGg. von 3500 kg, der H3 sogar "nur" 2654 kg.
    (Daten lt. Importeur Geiger, München)

  • #9


    ja das stimmt das geht. das zulässige gesamtgewicht darf aber nicht das leergewicht des fahrzeugs übersteigen.


    das heißt auto wiegt 2000 kg, anhänger wiegt 1500 würde gehen. solang du dann kein auto draufstellst. na gut manche stehen drauf nen leeren anhänger durch die gegen zu fahren. ein normaler autoanhänger hat ein gesamtgewicht von ca. 2500 kg.


    jetzt sagt sich jeder. gut anhänger 2500. zugfahrzeug (opel corsa) 1000 kg ----> nicht erlaubt!

    Einmal editiert, zuletzt von kadett2005 ()

  • #10

    Nen Ammi über 3,5 Tonnen ??
    Da mußt aber einen richtigen Bolieden an land ziehen.
    Aber trotz mich Juckt diese Anhänger kake net das CE Vorhanden.

    URL=http://www.schrauberfreunde-nrw.de]Wir wachsen und gedeien[/URL]
    http://www.SchrauberFreunde-NRW.de


    Endlich wieder OPEL

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