Nebelschlussleuchte Pflicht???

  • #1

    Hi, hab diese Frage schon in andren Foren gestellt, aber....schlauer bin ich noch nicht! Die Meinungen zu diesem Thema gehen weit auseinander.


    Ist eine Nebelschlussleuchte Pflicht, oder benötigen Autos die Erstzulassung vor 91 haben keine NSL obwohl sie vom Werk mit einer solchen ausgestattet worden sind?


    habe die Rot-schwarzen Hella Rückleuchten verbaut, allerdings keine zusätzliche NSL...also meine standartnebelschlussleuchte leuchtet weiß (oder könnte man eine rote Birne einbauen (in wie fern zulässig?)...oder aufrüsten einer GSI Schürze mit integrierter NSL & kabel umklemmen!!!....ka wie sieht das aus wenn ich kontrolliert werde??? hab im moment keine Birne drin! also NSL "defekt"... Hätte das bei einer Kontrolle Konsequenzen???


    Würde mich über ein paar Threads freuen!


    mfg Cleptx

  • #2

    Ich weis dass bei meiner Stufe eine Nebelschlussleuchte nicht Pflicht ist. EZ 1989.
    Habe ich auch erst beim TÜV erfahren als ich die Irmscher Rückleuchten montiert hatte. Die haben nämliche keine integrierte.

  • #3

    ich hab eben mal meinen bekannten gefragt!der arbeitet beim TÜV!also eine muß dran sein!aus das auto wurde ohne ausgeliefert!du kannst aber eine rote birne reinmachen!das langt! ;)

  • #4

    Hallo zusammen.


    Wo ist den das Problem?


    Die NSL wurde zum 01.01.1991 Pflicht.


    Bei Fahrzeugen die vor diesem Datum erstmalig für den Verkehr zugelassen wurden und die mit einer NSL ausgestattet sind, ist diese nicht Pflicht und kann entfernt werden, soweit möglich.


    Beim Kadett ist diese in den RL integriert und daher muß diese auch Funktionieren, auch bei Fahrzeugen vor EZ 01.01.1991.


    Wie heißt es immer so schon beim TÜV, alles was angebaut ist, muß auch funktionieren.


    Wenn man jedoch andere RL verwendet, so z.B. die schwarzen von Irmscher, so kann bei EZ vor 01.01.1991 die NSL entfallen. Bei EZ nach 01.01.1991 muß dann eine NSL zusätzlich montiert werden (steht auch so im Gutachten).


    Praktisches Beispiel:


    E-CC meiner Frau. EZ 06/1989 mit schwarzen RL von Irmscher. 2x Rückfahr-SW und keine NSL, da nicht erforderlich.


    Mein Caravan. EZ 03/1991 ebenfalls mit schwarzen RL von Irmscher. 2x Rückfahr-SW + zusätzliche NSL an der Heckschürze, da ab EZ 01.01.1991 Pflicht.



    Alle RL sind selbstverständlich eingetragen.


    Gruß,


    Andreas

    ´89er Kadett E-CC GT (C16NZ) - [d]´91er Kadett E-Caravan Club Special (C16NZ)[/d]

    ´91er Kadett E-CC Frisco (C16NZ) - [d]´95er Omega B-Caravan (X25XE)[/d]


    http://www.unsere-opelz.de

  • #5


    Wohl kaum.


    Die "Birne" (Glühlampe) müsstest Du dann schon selbst rot einfärben. Was dann wieder unzulässig wäre.


    Oder kennst Du einen Anbieter, der eine rot leuchtende Glühlampe im Programm hat? Ich nicht ...


    Ausserdem: Die weisse Leuchte dürfte ein Rückfahrscheinwerfer sein. Bei dem unterscheidet sich nicht nur die Streuscheibenfarbe von der einer Nebelschlussleuchte, sondern auch die optischen Eigenschaften und die Prüfnummer.

  • #6



    sorry!hast recht!hab mich vertahn!gibt keine roten birnen!aber sonst würde es gehen!:D

  • #7

    richtig. die verwendung einer nebelschlußleuchte ist seit 1.1.1991 pflicht. ist eine nsl verbaut (egal ob vor oder nach diesem datum) muss diese natürlich funktionstüchtig sein.


    die rückleuchten sind anscheinend nicht mit nsl ausgerüstet sondern lediglich mit einer rückleuchte, diese passen also nicht zum fahrzeug. dementsprechend interpretiert die leuchte auch das signal falsch und schaltet eben die rückfahrleuchte ein anstatt der nebelschlussleuchte. da hilft nur, eine andere leuchte einzubauen, die eine nsl hat oder das kabel abzuknapsen und damit eine externe nsl bspw. in der stoßstange anzusteuern (natürlich muss die rückleuchte auch funktionieren, in diesem fall müsstest du dir das signal von der anderen rüberholen).oder die nsl komplett stillzulegen, heißt also schalter ausbauen, blende drüber. ein lämpchen rot lackieren und einzubauen funktioniert nicht. zum einen ist der reflektor und das streuglas als rückfahrleuchte und nicht als nebelschlußleuchte konzipiert. außerdem ist eine zweckentfremdung der leuchte in der art ein verstoß gegen die stvzo und die betriebserlaubnis geht flöten.

  • #9

    Na toll, meiner ist von 22.01.1991 .... d.h. meiner braucht eine ..... und ich hab auch keine momentan .... :denk:

  • #10

    Natürlich gibt es rote Birnen für die NSL. Bei mir im A3 ist so eine serienmäßig verbaut.

    1988er Kadett GSi 16V 3-Türer // 1989er Kadett GSi 16V Cabrio // 1991er Kadett Fun 5-Türer // 1991er Kadett Caravan Club Special // 1992er Pontiac LeMans 4-door Sedan

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