Seitenmarkierungsleuchten

  • #1

    Hallo,
    durch die suche habe ich leider nichts gefunden und ic hoffe das Thema wurde nicht schonmal besprochen. Unzwar habe ich für meinen Kadett recht günstig ein Irmscher Junior Kit in Top zustand geschossen. War mir anfangs ein wenig Suspekt aber naja, einem geschenkten Gaul....


    Später sind mir erst die Löcher für die Seitenmarkierungsleuchten aufgefallen und da wurde ich auf eine gewisse Mindesthöhe der Leuchten aufmerksam gemacht. Das könnte also der Grund für den preis sein....


    Meine Frage ist nun ob es eine Mindesthöhe gibt und wenn ja wie hoch. Bei meinern Stoßstangen sind sie in etwa auf der Höhe der Unterkante des Lufteinlasses.


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    Dann noch eine weitere Frage.
    Unzwar sehe ich in letzter Zeit vermehrt diese so genannten US Blinker, also die Blinker so angesteuert das sie mit den normalen fahrtlicht leuchten und halt für das Blinken ganz normal das Relais schaltet.


    Leider steht nie etwas über die TÜV Fähigkeit dieser Schaltung, aber da es schon US-Blinker heißt ist mir dies einw enig Suspekt.


    Also, frage ist simpel: Erlaubt ja/nein


    Hoffentlich könnt ihr mir helfen.
    Gruß
    Mirko

    Einmal editiert, zuletzt von OpelKadettPacer ()

  • #2

    na hi, ich hab mich da ma n bissl schlau gemacht. also wenn du gute bullen erwischt sagen die garnix dazu ab die hoch oder ganz tief hängen. bei bullen die immer was finden wollen, hast eher schlechte karten die dinger extrem tief zu hängen.ich hab mal nen kumpel gefragt der meinte zu mir: also ich hab die von hella verbaut. bei denen steht in der montageanleitung eine mindesthöhe von 250mm.


    also alles andere kannst warscheinlich dann nur über einzelabnahme machen, da habsch keine ahnung. aber ruf doch einfach mal bei der dekra an, die müsten dir das auch sagen können.


    mfg sniper!

    bau was du kannst, denk was du willst, den was zählt is deine meinung und nich die anderer!

  • #3


    Die Meinung kontrollierender Polizeibeamter ist unerheblich, ausser ggf. das, was den Bereich Tolerierung oder Ahndung betrifft.


    Bau- und Ausrüstungsvorschriften sind eindeutig gesetzlich festgelegt und bindend.



    Bei eBay gibt es viel. Auch viel Unzulässiges.


    Die wenigsten privaten Anbieter weisen bei unzulässigen Teilen daruaf hin, lediglich schwammige Hinweise wie "evtl. Einzelabnahme" oder "US-Ausführung" sind zu finden. Und die deuten oft schon auf Unzulässigkeit hin.


    Musterbeispiel: Lasierte Rückleuchten etc.


    Die Verwendung der Fahrtrichtungsanzeiger als Begrenzungsleuchten ist beim Kadett nicht zulässig, da die Leuchten nur eine Baumusterzulassung als Fahrtrichtungsanzeiger haben.
    Selbstbaulösungen scheiden ohnehin aus, da die nicht geprüft wurden.


    Für die SML gelten folgende Vorschriften für die Anbauorte:


  • #4

    Danke an euch beide
    Jetzt bin ich defenitiv auf der sicheren Seite und kann nun weiter grübeln warum die so billig waren :evil: :D

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