Noch mal ne frage wegen rückleuchten

  • #21

    Die Position der Rückstrahler regelt ECE-R 48 / StVZO § 53.


    Höhe:

    • min. 350 mm UK Rückstrahler / Fahrbahn
    • max. 900 mm OK Rückstrahler / Fahrbahn


    Seitenabstand max. 400 mm AK Rückstrahler / AK Fahrzeug


    Zu den selbstgefärbten Glühlampen sage ich lieber nichts, ausser dass sie genau so unzulässig sind wie selbstgefäbte Leuchten.

  • #22

    klar gibts vorschrifen für die reflektoren, müssen auch E-Prüfzeichen haben. Den meisten Ordungshütern und Tüv-Menschen wird es aber reichen, wenn da irgenwelche roten dinger dran sind.


    Glühlampen selber färben darf man auch nicht.... hätte auch keinen Sinn, da man wieder das Rote durchschimmern sieht. Deswegen würde ich die Diadem-Birnen nehmen.

  • #23

    Ich stelle mir gerade die Frage welchen Sinn es hat, den roten Einsatz mühevoll rauszubrechen, um dann eine rote Birne einzusetzen.... die es im Handel übrigens gibt. (nur Gedanken ;))


    Ich selbst habe eine in der Nebelschlussleuchte, da das Glas weiss ist. Kann nur den Hersteller nicht mehr benennen.....

  • #24

    @ ConvoyBuddy
    Danke für die genaue Aufschlüsselung von § 53. Wieder was dazugelernt.
    Was die Glühlampen betrifft. Ich habe nur gemeint man könnte die auch selber färben.
    Als aller letzte lösung, wenn man den roten Reflektor herausbrechen will, und wirklich auf die schnelle keine andere Lampe aufzutreiben ist.


    @VitaminE
    Die weisse Nebelschlussleuchte ist von MTS. Ich selber habe die schwarzen verbaut.
    Da ist orginal eine Rote Glühlampe dabei. Es ist nur, das ist ne normale 21W Birne.
    Für Rucklicht- bzw. Bremslicht benötigt man eine 2-Faden Glühlampe.

    mfg GSIZUECHTER

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