abrollumfang

  • #1

    nen Kumpel möchte sich nen paar 17 zoll felgen montieren . weiß jemand von euch ab wieviel abweichung des abrollumfangs eine Tachoangleichung gemacht werden muß !



    Realität ist nur eine Illusion die durch Alkoholmangel hervorgerufen wird !

  • #3

    Hallo,


    das lässt sich so pauschal garnicht bestimmen, da verschiedene Parameter greifen. Nach zwei verschiedenen Formeln, je nach Zulassungsdatum des Fahrzeuges, werden dann die Werte der Tachoüberprüfung zugrunde gelegt. Aber erst einmal ist eine Tacho(überprüfung) notwendig, wenn der geänderte Abrollumfang gegenüber der Serie um mehr als 1% größer und um mehr als 4% kleiner ist. Weiche ich um mehr als 8% ab, dann muss ein erneutes Abgasgutachten erfolgen. Durchaus gab es Fahrzeuge, die bei einem um etwa 6% größeren Abrollumfang eine Tachoangleichung durchführen lassen mussten.

    Ich hoffe inständigst, dass dieses Lebenswerk


    den Ansprüchen dieses Kadett D


    in vollstem Maße Rechnung trägt.


    WWW.DER-GRAUE.COM

  • #4

    Es sind ja immer mehrere Rad-Reifen-Kombinationen eingetragen, die zum Vergleich mit der neuen hergenommen werden können. Hatte bei mir auch erst das Problem. Größere Umfänge sind eher das Problem, weil ja dann der Tacho zu wenig anzeigt. Ich habs so gemacht: geh auf http://www.tuev-sued.de und schreib unter Kontakt so nen Menschen an. Sag ihm nur Fahrzeug-Nr. und Reifengröße und der gibt dir bescheid. Bei mir hat mich sogar extra einer angerufen.


    Gruß Tobi

  • Hey,

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