Hallo!
Ist es eigentlich gesetzlich vorgeschrieben, das Ersatzrad immer mitzuführen?
Hab noch ein altes 13 Zoll Rad bei mir drinliegen gehabt und das jetzt erstmal rausgenommen. Ist ja eigentlich eh nur Ballast. Außerdem hab ich sonst 15 Zoll Felgen und da würde das dann doch sowieso nicht mehr passenn, oder?
Wie sieht das aus?
-
-
-
#2 soweit ich weiss nicht,denn viele neuwagen laufen ja auch ohne ersatzrad vom band!
ne pulle reifenpilot,oder so wie ich dieses zeug von audi+kompressor dürfte reichen!!!
hatte noch nie n vollwertiges ersatzrad bei,ausser bei den wintergurken!!!in meinem alten e hatte ich n notrad von vw,das war klein und leicht!!
-
-
#3 hallo
wenn ihr die reseveräder rausschmeißt, packt die fülldose rein wie mein vorredner schon sagte dann gibts überhaupt keine probleme achja und den wagenhaber und den 19 (mein lieblingsschlüssel) bzw bei euch den 17 könnt ihr den auch gleich entsorgen! ich hatte damals bei meinen d kadett das rad auch rausgeschmießen und meine endstufe dort untergebracht da der kofferraum leer bleiben sollte.
mfg Olli
-
-
-
#5 Ist Richtig. Gesetzlich ist nicht vorgeschrieben, ein Ersatzrad mitzuführen. Allerdings sollte eine Möglichkeit bestehen, ein defektes Rad notfdürftig zu reparieren, um gegebenenfalls zur nächsten Werkstatt fahren zu können, um den Verkehrsfluss nicht zu beeinträchtigen.
Man das klang jetzt aber geschwollen :))
Im Klartext - Reifenluft, E-Rad, Notrad - irgendwas sollte mitgeführt werden, um im Fall der Fälle NICHT auf fremde Hilfe angewiesen zu sein (kann ein Strafmandat der Polizei geben!) -
-
-
-
-
-
-
-
-
Hey,
dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.
Wenn du ein kostenloses Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.
Jetzt anmelden!