Nabend...
Vor einiger Zeit ist mir jemand in meine hintere Seitenwand gefahren... Der Schaden wurde der Versicherung gemeldet und ich hab nen Check erhalten... ohne Mwst. Mein PKW wurde aber nicht als Totalschaden gemeldet... Soweit ist alles ok... Die Mwst. erhält man ja nur wenn man die Rechnung der Reparatur an die Versicherung schickt... Jetzt hab ich allerdings in einer Zeitschrift gelesen das bei alten Autos (über 10 Jahren) die Mwst. mit Ausgezahlt werden muss auch wenn der Wagen nicht oder privat repariert wird... In meinem Fall privat... Grund: So alte Pkws sind nichtmehr beim Händler zu erwerben sondern nur beim Privatmann... wo es keine Mwst gibt...
Also ist meine Frage jetzt: Hab ich ein Recht auf die Mwst. oder nicht...