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#14 Dazu gibts inzwischen eine einfache Regel: Zum Überholen muß man eine deutliche Geschwindigkeitsdifferenz aufbauen. Gerichtsurteile legen 20-25 km/h an und nein, sie gilt nicht nur auf AB und nichtnur für LKW.
Nun... Bei 95 km/h eine Differenz von 20km/h zu erreichen bedeutet: Beschleunigen auf 115km/h. Das ist aber oberhalb der zHg von 100 - und schon darf man nicht mehr überholen. So simpel ist das
Auch wenns schwerfällt, du mußt dann halt dahinterbleiben. Die 5 km/h machen den Kohl auch nicht mehr fett.
Nichtsdestotrotz: Beschleunigen, wenn man überholt wird ist eine der Todsünden im Straßenverkehr und wird regelmäßig als §315c (gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) gewertet - und dafür gibts in der Regel 6 Monate FE-Entzug plus 10~20 TS Geldstrafe. Wenn die Beifahrerin als Zeuge aussagt, könnte es gut sein, das dem anderen die Schuld zugestanden wird.
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#16 Du bist nicht Schuld...
Das hat einen ganz einfachen Grund.
Der der dich nicht reingelassen hat, hat den Sicherheitsabstand zum vorrausfahrenden einzuhalten.
Bei 100km/h sind dies etwa 50m. Da passt sogar ein LKW rein.Hätte er sich also an die Verkehrsregeln gehalten, wäre der Unfall nciht passiert, daraus resultiert, dass er Schuld ist.
Gruß Chris
EDIT:
ZitatDazu gibts inzwischen eine einfache Regel: Zum Überholen muß man eine deutliche Geschwindigkeitsdifferenz aufbauen. Gerichtsurteile legen 20-25 km/h an und nein, sie gilt nicht nur auf AB und nichtnur für LKW.
Nun... Bei 95 km/h eine Differenz von 20km/h zu erreichen bedeutet: Beschleunigen auf 115km/h. Das ist aber oberhalb der zHg von 100 - und schon darf man nicht mehr überholen. So simpel ist das
Auch wenns schwerfällt, du mußt dann halt dahinterbleiben. Die 5 km/h machen den Kohl auch nicht mehr fett.
Nichtsdestotrotz: Beschleunigen, wenn man überholt wird ist eine der Todsünden im Straßenverkehr und wird regelmäßig als §315c (gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) gewertet - und dafür gibts in der Regel 6 Monate FE-Entzug plus 10~20 TS Geldstrafe. Wenn die Beifahrerin als Zeuge aussagt, könnte es gut sein, das dem anderen die Schuld zugestanden wird.
95 lt. Tacho etspricht nur ca. 85km/h, demnach ist die nötige Geschwindigkeit etwa 105km/h, wovon wiederum 3% abgerechnet werden.
Zumal erstmal einer Nachweisen muss, dass du schneller als 100km/h gefahren bist -
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