7 cm Bodenfreiheit???

  • #1

    Mein Bruder ist heute mit seinem Astra von den Grünen " Freunden und Helfern" angehalten worden. Sie haben im ein 7 cm hohes Holzstück vor die Frodschürze gehalten und da der Astra ein wenig tiefer war wollten sie in zum TÜV schleppen und wergen Verkersbehinderung am liebsten stilllegen. Ist so etwas überhaupt erlaubt wenn alles ordnungsgemäss eingetragen ist? Die Beamten behaupteten das es eine neue Vorschrift wäre!!!


    Weiß einer von euch näheres dazu?

  • #2

    Ist Richtig - Leider...
    6 oder 7 cm Bodenfreiheit muss das Fahrzeug von einem Kunststoff Gegenstand (Front- oder Heckspoiler) und 11 cm von einem Metall Gegenstand (Hosenrohr oder Ölwanne oder auch Auspuff) haben.
    Leider ist es legitim, wenn die Polizei das Fahrzeug sofort zum Tüv schickt, um alles überprüfen zu lassen!

  • #3

    Wo habt ihr die Zahlen denn her ??


    Die StVZO hat keinerlei mindesthöhen in ihren Richtlinien. Der TÜV hat sich selbst eine empfehlung erstellt, die 11cm Bodenfreiheit empfiehlt. Sie entbehrt allerdings jeglicher Rechtsgrundlage durch die Zulassungsrichtlinien.


    Richtig ist: Verkehrsbehindert darf ein Fahrzeug nicht sein. Ist es bei 7cm Bodenfreiheit aber auch nicht.


    Richtig ist: Die Scheinwerfer (Lichtaustritt) Unterkante, sowie auch andere Beleuchtungseinrichtungen haben mindest Höhen die eingehalten werden müssen. Dadurch ist bei vielen Fahrzeugen eine natürliche Tieferlegungsgrenze.


    @Paddek: wo hast du also die Zahlen her ? Gib mir da mal bitte rechtsgrundlagen zu damit ich (wir) schlauer werden. Kann ja sein dass ich die letzte Änderung der StVZO in dem Bereich nicht mitbekommen hab...


    Gruß
    Chris

    Fun is not a straight line !


    Mein Blog / Meine Fotos: ckworks.de

  • #4

    Das mit den 7 bzw. 11cm geht sagen doch viele. Aber wie der Chris schon gesagt hat ist das nur eine Empfehlung und steht auch meines wissens nirgendwo in der STVZO.


    Richtig ist das die Mindesthöhe für Scheinwerfer ab Bj 89 gilt. Für die Frontscheinwerfer sind das 50 cm Unterkante bis Boden.

  • #5

    Die Zahlen hab ich vom Tüv Flensburg (jaja - die Punkteverteiler *g*). Meine Cousine kam mit ihrem Kadett E Gsi Cabrio nicht über den Tüv, weil der zu tief war - darauf hin gab man ihr die Werte über eine "Mindest-Bodenfreiheit" - war allerdings alles nur auf mündlicher Basis. Schwarz auf Weiss hab ichs auch noch nicht gesehen - geh aber mal auf die suche...

  • #8

    Als ich mein 60er Fahrwerk im Kadett CC hab eintragen lassen, der wollte rundherrum 10cm Luft haben ansonsten hätte er sich sich quer gestellt, was ich auch gut verstehen kann, denn ich hab mit guten 10cm "Freiheit" schon öfters probleme über Hubbel zu kommen.

  • #9

    Ich fahr mein E Cabrio mit 6cm Bodenfreiheit. Beim Tüv hats damals bei mir geheisen: Unterkante Scheinwerfer bis Boden müssen 50cm mind. sein. (lachhaft, wenn man bedenkt, daß ein orginaler Kaddi 53cm hat).


    Mit 46cm hab ichs dann eingetragen bekommen. (schraubt man das dingens halt wieder runter :D- Bezahl doch net n haufen geld für n Gewinde und darfs dann nur 3cm tiefer schrauben :pille )


    MfG
    Cruiser

  • #10

    Hätte ich euch gleich sagen können, dass das mal wieder ne Ermessenssache ist. Das einige, was wirklich amtlich ist, ist die Geschichte mit den Scheinwerfern. Wir hatten 47cm und habens eingetragen bekommen. Demnächst geht er noch tiefer, denn dann kommen Doppelscheinwerfer rein und bei denen ist die Kante weiter oben als bei der Serie...hähähähähä




    MfG Kadettschmiede

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