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#3 Habe einen angeschweißten Bösen Blick aus Metal. Der TÜV Prüfer hat gemeint die Fläche ist zu Groß die verdeckt wird. Dann habe ich ihm das Kamei Gutachten gezeigt. Worauf er die Maße nachgemessen hat. Und die sind scheinbar nicht identisch. Obwohl der böse Blick nur schräg angeschweißt ist und identisch mit dem vom Kamei ist. Bin bald am verzweifeln mit den Jungs vom Tüv. Bei uns im Süden kann man sich garnichts Extremes zusammen schrauben!
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#5 HY @kdettilec
Zitat eines Prüfers: "Also eigentlich ist es so das was über 2cm über den Scheinwerfer ragt grundsätzlich verboten ist und nicht eingetragen wird!"
Meine Blenden (inxx) sind über 2,5 cm über dem Scheinwerfer und ich habe sie auch eingetragen bekommen! Mit dem richtigen GUTACHTEN und einem easy Prüfer!!
Keine PANIK kdettilec
Gruß kadettdevil[SCHILD]ALSO ICH WÜRDE SAGEN DUMM GELAUFEN! [/SCHILD]
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#10 Hi zusammen
ich hab von nem Kollegen nen Kadett E ergattert, mit einigen Optischen veränderungen...
Nur stellt sich mir imo ein Problem:die motorhaubenverlängerung ist angeschraubt und anschliessend verspachtelt/lackiert worden.
sieht also ganz normal aus
nur: als der kumpel den Bösen Blick gekauft hatte, waren 2 zettel dabei, der eine, sowas wie n tüv-gutachten, auf dem anderen stand das gegenteil, also das es dafür keine Betriebserlaubnis gibt -.-kann ich des irgendwie umgehen oder tricksen ?
(möchte möglichst den Versicherungs-schutz behalten, also net für den tüv ne andre haube drauf machen :p )
gruß
der Patrick
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