Abschleppöse vorn Pflicht

  • #1

    Muß man vorn eigentlich ne Abschleppvorrichtung dran haben oder nicht? Weiß jemand was darüber?

    Superkalifagilistisch-Expialigetisch

  • #3

    also in Ö. sind was ich weiss vorne und hinten pflicht aber 100% vorne.
    beim Tüv haben sie aber geschaut ob ich beide hatte.




    wh

  • #5

    § 43 StVZO ab 01.10.1974 Abschleppöse vorn erforderlich, wenn Anhängelast, dann auch hinten erforderlich

  • #7

    ich nehm ma an wenn man ne anhängerkupplung hat muss man auch ne schleppöse haben so hab ich es jetz verstanden :D

    [blink]www.fuxus.de.vu[/blink]


    [blink]Vieles über Mich und meine Autos [/blink]

  • #9

    einfache übersetzung: es gibt pkw welche nicht für den anhängerbetrieb vorgesehen sind, diese fahrzeuge haben KEINE anhängelast eingetragen, weder in der abe noch im brief o.ä.. das heist kurzum damit darf nix gezogen werden also muss hinten keine abschleppoese vorhanden sein...
    §43 StVZO zum nachlesen

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