-
-
-
-
-
-
#4 3.2 Scheinwerfer für Abblendlicht
(Fundstelle: 76/756/EWG; StVZO § 50)
Vorhandensein: vorgeschrieben
Anzahl: zwei
in der Breite: max. 400 mm vom äußersten Punkt
in der Höhe: 500...1200 mm
elektr. Schaltung: paarweise Zuschaltung von zusätzlichen
Fernscheinwerfern zum Abblend- und/oder
Fernlicht ist zulässig. Beim Übergang zum
Abblendlicht müssen alle Fernscheinwerfer
gleichzeitig abschalten
Einschaltkontrolle: wahlfrei; grüne Kontrolleuchte -
-
-
-
-
#7 Wieso macht man sich die Arbeit mit der einscannerei wenn es nicht genutzt wird.
Muss gleich wieder ein Thread geöffnet werden.nach 30 sec in der suche gefunden.......
mfg
-
Hey,
dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.
Wenn du ein kostenloses Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.
Jetzt anmelden!