Abschleppen - schrott - ?

  • #1

    Servus!
    In wie weit muss n Fharzeug in schuss sein um es abzuschleppen - also reifen, bremsen, Lenkung, is klar is auch noch funktionabel...aber sonst? was kann ich alles ab machen? Amaturenbrett, die elektronik, komplett alle anbauteile eben usw...denk mal ihr wisst warum, es wandert wieder mal n Kaddi zum schrott...hab mich entschlossen ihn vorher zu zerlegen da ich fürs blanke Altmetall momentan mehr Kohle krieg als für die halbfahrtüchtige Krücke komplett :(
    Oder soll ich mir lieber gleich nen Hänger organisiern?
    sacht ma was ihr tun würdet....
    achja, wird wohl ne Strecke von 40km werden also sehr wahrscheinlich dass die grünen mich dabei sehn*g*



    ps: ich lass Motor getriebe und diese Späße alles drin - also wenn da jemand was braucht dann meldet euch! kriegt ihr für n kasten bier des zeug, müssts nur selber ausbaun, weil ich dazu kein nerv hab ned! nicht um es dann nur wieder zu verkaufen*g* siehe auch im 'biete/suche' is n 1.6i 5türer

  • #2

    1. kann ich dir von so einer abschleppaktion nur abraten, nimm lieber einen hänger..ich spreche aus erfahrung.


    2. altmetall!!! aber bekommste auch einen verwertungsnachweis?? wenn nicht kann dich das in schwierigkeiten bringen.


    3. setz ihn bei mobile rein und verkauf ihn für 50euro die russen sind scharf auf sowas und da biste ihn los.

  • #4

    ein nicht angemeldetes fahrzeug hat im öffentlichen verkehrsraum nichts zu suchen.


    mit einem nicht angemeldeten fahrzeug darfst du zur hauptuntersuchung und zur zulassungsstelle fahren wenn du den fahrzeugbrief,die abmeldebescheinigung und eine deckungszusage der versicherung hast.
    aber selbst dann darfst du nur den kürzesten weg fahren

  • #5

    Also für die letzte Fahrt aufn Schrott brauchst du glaub ich keine Genehmigung zum Abschleppen oder so... auch muss der Fahrer des Fahrzeugs, das abgeschleppt wird keinen Führerschein haben, sondern nur mit den Funktionen/der Bedienung des Fahrzeugs vertraut sein!

    Nicht verzweifeln, die anderen wissen genauso wenig wie ich...
    Kadett D 1.2S Bj. `81

  • #6



    Hab auch mal ein bisschen gegoogelt und genau das selbe rausbekommen. Also mit Doppelkarte darf man zur Zulassungstelle und zum TÜV fahren. Abschleppen is generell verboten,nur mit Ausnahmegenehmigung der Stadt.Und dann brauch der Zugfahrzeug- Fahrer auch ncoh nen LKW Führerschein.


    Mir ging es nur darum weil wir nen Auto haben was zur HU muss und dann gleich zur Zulassungsstelle.

  • #7

    das wär schon n Autoverwerter mit Lizenz und so, bei dem ich auch mein jetzigen Fahr-Kaddi her hab*g* also das nich es Problem...
    hmm...also...das mit mobile.de - die russen - kommen die dann mit nHänger und holn mein Kaddi oder was? :D Ich mein, weil fahrn kann er nicht mehr - der hat als Ersatzteillage für meinen gedient...und er is ja praktisch schon leergeräumt, zumindest im Innenraum....außen is noch alles dran, und im Motorraum auch, nur hald 2, 3 Teile von de Zündanlage - dadurch is er natürlich gelähmt....
    bei Mobile werd ich ja auch gebüren zahln müssen wie bei Ebay doer so...? und bei Ebay hab ich shcon manchmal so Skelette gesehn, wenn die komplett sind langt die keiner an wie ich das gesehn hab?

  • #8

    kauf dir am Kiosk die "Alles" da stehn im Automarkt immer Leut drin so nach dem Motto "Kaufe ihr Auto, egal welcher Zustand für Export!"... die kommen mitm Hänger... alles kein Thema, mein alter E wurde auch so geholt. Macht keinen Stress.

    :D Zurück in die Jugend: :D
    :D 125er for the win. :D

  • #9


    Nein, das ist SCHLEPPEN ist nur mit Ausnahmegenehmigung erlaubt. Zwischen Abschleppen und Schleppen ist ein kleiner, aber entscheidener Unterschied :)


    Den lernt man übrigens bei der Fahrschule im Theorieunterricht ?!?


    Schleppen: Geplantes fortbewegen eines Fahrzeugs an einen anderen Ort.


    Abschleppen: ungeplantes fortbewegen eine Fahrzeugs, welches mit einer PANNE liegen geblieben ist.


    Beim Abschleppen ist es richtig: Derjenige, der hinten sitzt, braucht keinen Führerschein, muss aber im groben und ganzen mit der Funktion des Fahrzeugs vertraut sein und natürlich auch diese bedienen können. Also bitte nicht den kleinen 6 jährigen Bruder da hinten rein setzen :)
    Der vordere Fahrzeugführer braucht nur die alte Klasse 3.


    Gruß
    Chris

    Fun is not a straight line !


    Mein Blog / Meine Fotos: ckworks.de

  • #10

    Ja is richtig Chris hab mich da ein wenig falsch ausgedrückt! Unangemeldet is Schleppen wo man nen LKW-Führerschein hat.Und abschleppen kann jeder,geht aber leider nich ohne Kennzeichen.


    Theorieuntericht is ja schon 9 Jahre her da is nich mehr viel hängengeblieben! :D

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