KFZ Steuer

  • #21

    Das mit dem 13S wurde doch nichts, behalte den 13NB und mach den Ukat auch raus. Was kostet die Austragung etwa?

  • #24

    ...wird er nicht ausgetragen.
    ne schlechtere abgasnorm darf man nicht wieder zurückrüsten.
    Gibt aber genug leute die mitm Katersatzrohr rumfahren....

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    Freie Bahn mit Marzipan, Schokolade an Languste

  • #25

    Katersatzrohr? Ist das praktisch wie ein leerer Kat?


    Hmm hab gelesen, wenn der Kat nicht ab Werk drin war, also nachgerüstet ist, kann man ihn wieder austragen lassen.


    Das ich von dem CO2-Schwindel nichts halte, wird wohl nicht von Gewicht sein^^

  • #26

    Nein ich denke nicht^^


    Soweit ich weiß ist es nicht erlaubt eine erhöhte Abgasnorm wieder zurückzurüsten.
    Ich hab nur gesagt dass es einige leute gibt die ( illegalerweise !!!) mit einem durchgängigen rohr oder einer katatrrappe rumfahren, um mehr leistung zu haben aber wohl vorrangig damit es lauter ist...ich halte von sowas überhaupt nix.
    Lass den Kat einfach drunter, und falls er kaputt geht hol dir einen gebrauchten o-ä.

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  • #27

    Hat man denn tatsächlich Leistungseinbußen, und wenn ja, wie gravierend?

  • #28

    Hallo, ich hab ein Kadett C20NE Baujahr 89 und habe Euro2 aber ohne irgendein Zusatz, Steht einfach im Schein drin nicht im Brief. Also keine Probleme.

  • #30

    Ich denke mal dass Du Leistunsmässig keinen Unterschied merken wirst, egal ob der KAt drin ist oder nicht.


    Das mit dem Zusatz meint er wohl so dass im Schein nicht steht durch was für ein Bauteil die Abgasnorm erreicht wurde.
    Bei meinem Cali steht auch nur Euro 2, die Zulassungsstelle hat den Zusatz TwinTec Kaltlaufregler weggelassen. Deshalb ist nicht festzulegen durch was der Cali die Euro 2 erreicht.
    Der U-Kat sollte aber im Schein stehen.

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