Hallo.
Ich habe mir die Blinkerhäuser zuschweißen lassen und möchte nun kleine Blinker in die Frontschürze einlassen.
Was genau muss ich da beachten (Richtwerte vom TÜV etc)?
Wie mache ich das am besten ohne das die Schürze kaputt geht?
Habe ein Bild von einem Kadett hinzugefügt, bei dem ich es auf nem Treffen gesehen hatte. So stelle ich mir es auch vor. Habe auch die gleiche Schürze.
Wäre dankbar um jede hilfreiche Angabe.
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#4 Die blinker vom golf 2 werden nur geschraubt, sind leicht zu befestigen. Hatte meine damals aber erst nach der 3ten prüfstelle eingetragen bekommen an meiner irmscher Front, Tüv Prüfer meinte damals die wären von der seite nicht sichtbar, obwohl ich se an der selben stelle hatte wie die originalen von irmscher.
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#5 Ist das nicht egal ob die von der Seite sichtbar sind? Ich meine die Seitenblinker kann man ja auch ohne Probleme entfernen.
Hatte evtl auch an die Golf 1 Blinker gedacht. Sind glaube ich noch etwas Schmaler oder vlt sogar die Gleichen.
Naja danke bis hierhin.@ convoyBuddy:
Welchen Wert müsste ich jetzt beachten? 350, 1500 oder 2100?
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#6 ich nehme mal an 350 - 1500, denn bei 2100 müsstes ja verlängerungen ans dach bauen.
Hatte mich damals für die 2er endschieden, da es davon genug ausführungen gibt (Klar, weis , schwarz, mit oder ohne standlicht usw.) vom E30 Kannst auch nehmen sind fast baugleich, vom 2er bekommst auf jeden fall die fasungen günstig gibts ja genug auf em schrotti
Bin mir nicht sicher ob es egal is ob man die von der seite sieht.
Tüv prüfer hatte damals nur gemeint das wenn ich an einer kreuzung stehe und ein auto von rechts/links kommt könne man die blinker nicht erkennen, was ich aber für schwachsin halt denn so steil kommt selten ein auto von der seite das erdie nicht sieht, der dritte früfer hatte auch nix auszusetzten, hat nur gemeint das seh zu sehen sind, orang blinken und ein ABE hatte ich auch für die dunklen gläser und der keks war gegessen, unser freund und helfer wollte auch nie etwaas wissen, sind denen glaub garnicht aufgefallen. -
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#7 ZitatOriginal von MaGrö
Ist das nicht egal ob die von der Seite sichtbar sind? Ich meine die Seitenblinker kann man ja auch ohne Probleme entfernen.
Hatte evtl auch an die Golf 1 Blinker gedacht. Sind glaube ich noch etwas Schmaler oder vlt sogar die Gleichen.
Naja danke bis hierhin.@ convoyBuddy:
Welchen Wert müsste ich jetzt beachten? 350, 1500 oder 2100?
350 ... 1500 bedeutet mindestens 350 und höchstens 1500 mm
2100 gilt als Hächstwert für Fahrzeuge, bei denen eine andere Montage nicht möglich ist (z.B. Arbeitsmaschinen).Golf 1 + 2 hatten - wie viele andere Fahrzeuge auch - serienmässig keine Seitenblinker und die frontseitig eingebauten waren auch nicht von der Seite sichtbar.
Zitat§ 54 Abs. 4 StVZO :
Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind
1. an mehrspurigen Kraftfahrzeugenpaarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein,
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