blitzerfotos was ist erlaubt?

  • #12

    zu mir kam die Polizei auch schon, weil jemand ein blitzerfoto verweigert hatte. Und es war nicht mal mein direkter Nachbar...

    Zitat: "Blöde Fragen gibt es nicht, Dumme Antworten schon eher, die Helfen dann auch nicht weiter."


    Mein Alltagsauto, ein Laguna 2 Ph1 Bj 2002, das Schrauberfreundlichste Fahrzeug schlechthin...

  • #13

    Ach da bin ich mal gespannt wann ich meine Fotos bekomme. Wurde letzte Woche 2 mal innerhalb von 2 Stunden geblitzt.
    1mal un Ludwigshafen (ca.10 km/h zu schnell, Innernorts )
    2mal in Heidelberg (ca. 30-40km/h zu schnell, Ausserorts)


    Wann kann ich den mit den Briefen vom Amt rechnen? Ist nämlich mein erstes mal das ich geblitzt worden bin. ?(


    Und vor allem mit was für einer Strafe??
    :(


    Gruss Maze

  • #14

    zwei mal hintereinander, da bist nen Wiederholungstäter. Das wird schwerer bestraft. Läufst bestimmt wenn es wirklich soviel zuviel waren. 10kmh interessiert keinen.

    Zitat: "Blöde Fragen gibt es nicht, Dumme Antworten schon eher, die Helfen dann auch nicht weiter."


    Mein Alltagsauto, ein Laguna 2 Ph1 Bj 2002, das Schrauberfreundlichste Fahrzeug schlechthin...

  • #15



    Sag sowas net.
    Du machst mir Angst :(

  • #16

    Vorteilhaft ist es wenn du keine Punkte auf deinem Punktekonto hast, das wirkt dann wieder etwas milder :)

    Zitat: "Blöde Fragen gibt es nicht, Dumme Antworten schon eher, die Helfen dann auch nicht weiter."


    Mein Alltagsauto, ein Laguna 2 Ph1 Bj 2002, das Schrauberfreundlichste Fahrzeug schlechthin...

  • #17

    als wiederholungstäter giltst du nur wenn du das zweite mal nach rechtskraft des ersten verstoßes geblitztworden wärst.

  • #18

    Martininii
    Ne hab noch keine Punkte auf´m Konto.
    Geld ist mir lieber :D


    @rennhirsch
    Du meinst wenn ich 2mal hintereinander durch den gleichen Blitzer gefahren wäre.

  • #19

    ich glaube das gilt generell egal welcher blitzer. der erste Verstoß war noch nicht rechtskräftig weil du noch keinen bescheid hattest. so war es damals zumindest ob sich diese rechtsgrundlage jetzt inzwischen geändert hat weiß ich nicht genau, kann ich mir aber nicht vorstellen.

  • #20

    Ich musste ja vor paar jahren ziemlich viel Geld lassen weil ich permanent zu schnell gefahren bin. Das mit der Rechtskraft wusste ich nicht. Dachte aber das wenn ich geblitzt wurde, ich dann 2 Wochen später wieder geblitzt worden bin, das dann so geahndet wird, das die davon ausgehen das ich immer schneller wie erlaubt fahre und sich dann so die Strafe erhöht. So hat mir das die Fahrschule erklärt bei der ich ne Nachschulung freiwillig gemacht hatte. Will also nix widersprechen, da ich auch nur von meinen bisherigen Erfahrungen ausgehen kann.

    Zitat: "Blöde Fragen gibt es nicht, Dumme Antworten schon eher, die Helfen dann auch nicht weiter."


    Mein Alltagsauto, ein Laguna 2 Ph1 Bj 2002, das Schrauberfreundlichste Fahrzeug schlechthin...

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