blitzerfotos was ist erlaubt?

  • #1

    hallo,



    bin vor ca. 4 wochen mit dem auto meiner lebensgefährtin geblitzt worden und soll angeblich 41 km/h (außer ort) zu schnell gewesen sein was jedoch unmöglich ist da ich noch weiß dass ich zwar etwas zu schnell gewesen bin,aber bei weitem nicht so schnell wie behauptet,allerdings werde ich wohl keine chance haben dies zu wiederlegen. meine verlobte hat den anhörungsbogen ausgefüllt und vom aussageverweigerungsrecht gebrauch gemacht natürlich,nun kam die polizei und hatte sie nochmal befragt und dabei auch meinen namen genannt mit dem hinweiß dass wenn sie nicht aussagt die nachbarn befragt werden und mein passbild bereits verglichen wurde.


    meine frage an die rechtsexperten:


    1.darf die polizei die nachbarn befragen?
    2.ist es zulässig das bild zu vergleichen weil man an der gleichen adresse gemeldet wurde oder ist es ein verstoß gegen das datenschutzgesetz?
    3.kann das ordnungsamt überhaupt weiter ermitteln wenn der fahrzeughalter die aussage verweigert (gerade aufgrund von frage 1 und 2)?



    meine freundin meinte die fotos wären sehr gut getroffen.....



    was kann ich nun tun? sagen dass es max. 20-25 zu schnell war kann ich ja vergessen,das wird ja niemand glauben.die beweislast liegt ja an mir,es sein denn es würden sich noch andere "unschuldige" melden aber das weiß ich ja nicht.



    bg

  • #2

    hy,


    soweit ich weiß dürfen sie die nachban befragen, da es ja eine staftat ist und nichtmal unerheblich


    aber kennen dich deine nachbarn überhaupt so und wie sind sie gegen dich zu sprechen?


    mfg

    Zum Cabrio

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  • #4

    die nachbarn haben ja kein aussageverweigerungsrecht,aber wieviel gewicht hat deren meinung......




    dazu stehen nist gut,aber die haben schlichweg falsch gemessenhabs überprüft indem ich einfach bei ner geschwindigkeitsanzeige imort durchgefahren bin,nur beweisen kann ichs net.

  • #5

    Da 41km/h zu schnell ja nicht unerheblich zu viel sind und du dir wirklich sicher bist, nicht so viel zu schnell gewesen zu sein, solltest du dir nen Anwalt nehmen. Oft genug gibt es ja irgnedwelche Formfehler, die ein Fachmann am Foto erkennen kann. Ist ja vielleicht bei dir hier genauso.

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  • #6


    genau....und den lappen direkt abliefern. lol


    pete

  • #7

    Ich hab damals bei einem Blitzer-Foto erstmal meine Aussage verweigert und eine Kopie der Eichurkunde des Blitzers angefordert... diese Eichurkunde habe ich dann auch nach meiner ZWEITEN Bitte als Kopie erhalten und konnte dann auch davon ausgehen, das der Blitzer offensichtlich tatsächlich korrekt geeicht und somit auch mehr oder weniger korrekt gemessen hat und ich somit auch meine Aussage machen konnte.


    Vielleicht solltest Du auch erstmal eine GÜLTIGE Eichurkunde des entsprechenden Blitzers als Kopie anfordern und erst nach erhalt dieser eine entsprechende Aussage machen!? Wenn sie Dir KEINE Kopie einer GÜLTIGE Eichurkunde schicken können, so können die meines wissens nach eh nix machen, da die Blitzer in regelmäßigen Abständen geeicht werden müssen.


    Gruß Music.

  • #9

    Hast du eine RSV? Falls ja lass das mal deinen Anwalt regeln !

  • #10

    Hi,
    bei den 41 kmh ist ja auch schon die Toleranz abgezogen, demnach wirst Du ca. 45 - 50 km drüber gewesen sein. Es bleibt nur die Meßmethode anzuzweifeln, die ja nicht stimmen kann, wenn Du Dir sicher bist. Sonst bleibt nur noch ein Alibi zu kaufen... :D

  • Hey,

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