hallo,
bin vor ca. 4 wochen mit dem auto meiner lebensgefährtin geblitzt worden und soll angeblich 41 km/h (außer ort) zu schnell gewesen sein was jedoch unmöglich ist da ich noch weiß dass ich zwar etwas zu schnell gewesen bin,aber bei weitem nicht so schnell wie behauptet,allerdings werde ich wohl keine chance haben dies zu wiederlegen. meine verlobte hat den anhörungsbogen ausgefüllt und vom aussageverweigerungsrecht gebrauch gemacht natürlich,nun kam die polizei und hatte sie nochmal befragt und dabei auch meinen namen genannt mit dem hinweiß dass wenn sie nicht aussagt die nachbarn befragt werden und mein passbild bereits verglichen wurde.
meine frage an die rechtsexperten:
1.darf die polizei die nachbarn befragen?
2.ist es zulässig das bild zu vergleichen weil man an der gleichen adresse gemeldet wurde oder ist es ein verstoß gegen das datenschutzgesetz?
3.kann das ordnungsamt überhaupt weiter ermitteln wenn der fahrzeughalter die aussage verweigert (gerade aufgrund von frage 1 und 2)?
meine freundin meinte die fotos wären sehr gut getroffen.....
was kann ich nun tun? sagen dass es max. 20-25 zu schnell war kann ich ja vergessen,das wird ja niemand glauben.die beweislast liegt ja an mir,es sein denn es würden sich noch andere "unschuldige" melden aber das weiß ich ja nicht.
bg