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#2 interessante Sache, im Zweifelsfall hat deine Versicherung recht
also wenn die sagen das du es nicht offen abstellen darfst, dann halte dich besser dran.Ich selbst händle das so, das ich es nur offen abstelle wenn ich in der Nähe bin (im Sichtbereich)
Oder wenn es nur mal für 5 bis 10 minuten ist.
Und natürlich auf meinen Privatgrundstück xD -
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#8 wer das dach offen lässt und wertgegenstände drin hat die geklaut werden dann zahlt keine versicherung! das ist dann nämlich "verführung zum diebstahl" oder wie das heißt! deshalb: wenn das dach auf ist alles was geklaut werden könnte mitnehmen oder im handschuhfach einschließen (so maache ich es)
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