14* steffan evo wie tief

  • #11


    Wird immer welche geben dies Dir eintragen, aber eigentlich unterschreitest den vorgeschriebenen Abstand zwischen Lichtaustrittskante und Boden (50 cm) damit sehr deutlich, was trotz Eintragung zu massiven Problemen und Stillegung führen kann, dessen solltest Dir halt bewusst sein. Aber das wird bei 14" auch schon mit 60/40 zum Problem...

    Gruss, Matze

  • #12

    @ Linus würd ja auch sehr gerne 15" fahren aber hab noch nich so wirklich welche gefunden die mir gefallen wäre nett wenn ihr mal nen paar bilder von schönen 15" hier reinsetzen könntet oder ein paar internetseiten wo man schöne 15" kaufen können würdet mir sehr weiterhelfen


    mfg :)

  • #13

    ja das problem hab ich auch mit der lichtaustrittskannte...obwohls ja blödsinn is, dass da es maß der unterkannte genommen wird...
    aber man könnte sich ja auch Sportwagen-style klappscheinwerfer in die haube setzen *gg* (könnte das mal jem. faken? würd mich echt interessieren wie des aussehen würd :))

    "Und wat is wenn Wasser kommt?"
    "Verdammt nochmal, es kommt kein Wasser, Hotte!"

  • #15

    hm....90 wurden diese ganzen neuen regelungen für scheinwerfer eingeführt oder? trifft das da dann auch zu?
    meiner is erstzulassung 03/90 wird aso noch vorher gebaut sein.
    baujahr steht nicht im schein, steht das im brief? oder nur in der ident-nummer drin? (weil wegen meinem brief muss ich immer zu meinem vater in die firma wegen tresor....)

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  • #16

    Wenn ich nicht Irre gilt das ab 88.


    15" gibts auch ne Menge schöne auf dem Markt. Aber ist ja auch Geschmackssache was einem gefällt und was man zudem ausgeben möchte. Gibt zu viel in 15" ums jetzt hier alles aufzuführen...

    Gruss, Matze

  • #17

    4.1 Scheinwerferhöhe


    Nach § 50 Abs. 2 darf der niedrigste Punkt der Spiegelfläche nicht unter 500 mm und der höchste Punkt nicht über 1.200 mm liegen.
    Mit diesen Angaben hinsichtlich den Anbauhöhen tritt der § 50 am 01.01.1988 für alle an diesem Tag in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge in Kraft.
    Für alle anderen Fahrzeuge ,die vor Inkrafttreten zugelassen waren gilt nach § 75 Abs.2“Übergangsvorschriften“ die alte Fassung ab 01.12.1984.In dieser Fassung ist die Anbauhöhe der Scheinwerfer nur nach oben mit 1.200 mm begrenzt .Eine Begrenzung nach unten ,wie in § 50 Abs. 2 StVZO ist in der alten Fassung nicht vorgesehen.

    S'Leba isch halt koi Schlotzer.

  • #19

    achso, das zählt als baujahr....hm....dann denk ich doch nochmal über die ferrari scheinwerfer in der haube nach :)
    ach....scheiß drauf.....fahrwerk is eigetragen.....der prüfer meinte ich lieg bei 48cm, da würden die meist noch nicht meckern.

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  • #20


    Du hast mit 60/40 und 14" noch 48 cm???? Mess dat noch mal nach kann ich mir garnicht vorstellen. Ich hab mit 15" und 60/40 Weitec schon weniger und hab schon immer bammel vor dem Tag an dem ein Super Cop mit dem Zollstock ankommt und mir einen erzählen will.

    Gruss, Matze

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