Das Gespann
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#6 ich weiß nur noch von meiner theorie das nen "zug" eine maximale länge haben darf. aber das gilt auch nur für einen anhänger, bzw zwei anhänger.
Bloß in diesem fall ist es ja nen wohnwagen. kann mir nicht vorstellen das dieser fall erlaubt ist.
mein ich seh das hier bei mir inner gegend zwar ständig das da trecker mit mehreren anhängenr fahrn(maximal 2)
aber habe auch noch nie jetzt mal als bsp. nen trecker mit anhänger und güllefass. ich denke mal das es da wohl iwelche regeln für gibt. :rollin: -
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#9 Ja er darf Schausteller Ausnahmegenemigung :rollin: Ein Zug darf eine Länge von 18,75 m nicht überschreiten es sei denn es besteht in bestimmten Falle ein Genehmigung bzw. Berechtigung dafür Beispiel Schwerlasttransport mit Begleitfahrzeug. ausgeschlossen davon sind landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer maximalen Geschwindigkeit von 40km die dürfen mehr als 18,75m länge haben.... :ahhhh:
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