• #2

    Hä?? :kratz: Worum gehts denn überhaupt?? :denk:


    Edit: Ah, jetzt is klar. Also ich sage Nein, darf man nicht.

    Scheisse in der Lampenschale gibt gedämpftes Licht im Saale!!

    Einmal editiert, zuletzt von Onkel Horst ()

  • #3

    nein auf garkeinen fall! das ist doch wahnsinn!! :lol:



    PS: worum geht es? welches gespann??

    Wie Man(n) sich bettet so liegt Man(n)


    Cabrio....was sonst?!

  • #5

    also wenn der fahrer den dazugehörigen führerschein zum führen von 2 anhängern hat, dann kann er das glaub ich machen. weiß es aber nicht genau wie es da mit wohnwagen aussieht!

    Wie Man(n) sich bettet so liegt Man(n)


    Cabrio....was sonst?!

  • #6

    ich weiß nur noch von meiner theorie das nen "zug" eine maximale länge haben darf. aber das gilt auch nur für einen anhänger, bzw zwei anhänger.
    Bloß in diesem fall ist es ja nen wohnwagen. kann mir nicht vorstellen das dieser fall erlaubt ist.
    mein ich seh das hier bei mir inner gegend zwar ständig das da trecker mit mehreren anhängenr fahrn(maximal 2)
    aber habe auch noch nie jetzt mal als bsp. nen trecker mit anhänger und güllefass. ich denke mal das es da wohl iwelche regeln für gibt. :rollin:

  • #8

    ja ausnahmen gibts für den lanschaftlichen verkehr viele! wegen denen ist auch die max. zuglänge 20,25m und nicht ne normale 20m! denen haben wir die 25cm zu verdanken:D:D

    Wie Man(n) sich bettet so liegt Man(n)


    Cabrio....was sonst?!

  • #9

    Ja er darf Schausteller Ausnahmegenemigung :rollin: Ein Zug darf eine Länge von 18,75 m nicht überschreiten es sei denn es besteht in bestimmten Falle ein Genehmigung bzw. Berechtigung dafür Beispiel Schwerlasttransport mit Begleitfahrzeug. ausgeschlossen davon sind landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer maximalen Geschwindigkeit von 40km die dürfen mehr als 18,75m länge haben.... :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :ahhhh:

    Opel.......einfach nur geil...

    Einmal editiert, zuletzt von Maik0027 ()

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