Was sagt der Tüv...?

  • #1

    Hallo, habe ein richtiges Problem. Besitze ein im Aufbau befindliches Kadett E Cabrio Bj:. 91. Möchte nun BCW/Steffan 8x14 ET 15 mit 195/45 R 14 Rundum drauf machen. Das ganze natürlich in kombination mit einem KAW-Sportfahrwerk 75/50 mm. Wie sieht das aus, bekomm ich das so ohne weiteres Eingetragen? Was muss ich beachten, welche Gutachten brauch ich? Hat jemand Erfahrung mit so einer kombination? Die Felgen hab ich schon Lange bei mir Liegen sind neu Lackiert und warten auf ihren Einsatz. Leider gibt es für den E-Kadett nur einen Festigkeitsnachweis. Kann ich damit überhaupt was ereichen beim TÜV...
    Vielen Dank schon mal im voraus.
    Gruss opelfighter

    Jeder hat das Recht dumm zu sein - einige missbrauchen dieses Recht allerdings ständig... :D

  • #3

    Hey,


    also ich hab auf meinem 8x14 Borbet T mit ET 20 und ein Weitec-Fahrwerk 80/60. Ist soweit eingetragen, habe mir die Felgen aber schon vor der extremen Tieferlegung eintragen lassen. Probleme mit der Eintragung gabs bei mir nur vorn ein bisschen, weil da im Gutachten nur 7x14 Felgen vorgesehen waren. Is dann halt ne Einzelabnahme notwendig, die is teurer.
    Wirst aber eher schlechtere Chancen haben, weil deiner jetzt schon tiefer is, dann noch die kleinen Felgen dazu... Dann is er halt schweinetief.
    Mittlerweile gibts da wohl auch ziemlich strenge Vorschriften, was die Bodenfreiheit betrifft.
    Im großen und ganzen muss ich Hiko recht geben, ruf beim TÜV deines Vertrauens an oder fahr vorbei und frag nach. Kommt auch immer ein bisschen auf den Prüfer an...


    Was das Aussehen soweit betrifft hier mal zwei Bilder von meinem (da hatte er hinten aber noch 40er Federn):



    Wir geben Geld aus, das wir nicht haben
    für Sachen, die wir nicht brauchen
    um Menschen zu imponieren,
    die wir nicht leiden können...
    Aber mein Auto lieb ich trotzdem :]

  • #4

    Also ich kann mich dran erinnern das wir den wagen mit begrenzer ein bisschen höher gemacht haben. Ich habe auch die BCW 8 mal 14 et 15 vorne drauf gehabt. Also beim 195 45/14 musst du bestimmt eine tachoangleichung haben da dein tacho echt nach mondschein geht. Desweiteren eine Reifen freigabe wäre bestimmt erforderlich.

    Der bessere GTI heisst GSI

  • #5

    Also Danke erstmal. Werd in Dieburg mal Vorbeischauen. Mal sehen was die dazu meinen. Wie ist das eigentlich mit der Scheinwerferhöhe? Es sind glaub ich minimal 500mm zulässig oder so. Aber mit nem Guten Sportfahrwerk eines Nahmhaften Herstellers kann man nicht immer 500mm einhalten. Wie würde es sich da mit 14 Zöller und Extremen Tiefgang verhalten? Weiss von meinem Ehemaligem E-16V das die beim TÜV 60er Federn und 15 Zöller eingetragen haben. Scheinwerferhöhe betrug 470mm. Auf welche Scheinwerferhöhe würde ich mit meinen 14 Zoll vorhaben kommen?


    Vieviel hast du zum Beispiel ,,BlackNela,, wenn ich mal fragen darf?


    Vielen Dank schon mal im voraus.
    Gruss opelfighter

    Jeder hat das Recht dumm zu sein - einige missbrauchen dieses Recht allerdings ständig... :D

  • #6

    Also ich hatte 42 cm. Also da der kadett ab 1984 gebaut wurde und ich meine ab 1988 das zählen soll ist der kadett der im 50 cm bereich original ist ein grenzfall. Weil anhand tieferlegungsfedern sich der wagen unter 50 cm bewegt und dieses wurd ja beim gutachten erstellen geprüft. Bei mir hat nie einer nach gefragt oder so.

    Der bessere GTI heisst GSI

  • #7

    stimmt ab bj 88 gilt 50cm. aber es sind etliche autos drunter. manche prüfer und grünen halten sich dran und legen den im extrem fall sogar still wie ich schon mitgekriegt habe, und manche juckt das kein stück. bei uns hat danach noch niemals jemand geguckt oder gefragt. naja für meinen gilt die reglung ja auch noch nicht :P

    --http://www.opel-lager.de--
    --Astra f Caravan 1.6--
    --Calibra 2.0 16V--
    --Kadett 2.0 16V--
    --Kadett 1.6 automatik--

  • #8

    Danke Jungs. Wenn ich mich recht erinnere gab es glaub ich vor ca: 5 Jahren bei uns im Kreis mal ne ganz schlimme Saison in der einige Fahrzeuge (unterschiedliche Marken) von den Herren in Grün Stillgelegt bzw. mehr oder weniger zur rückrüstung gezwungen worden sind. Ein Kollege war damals auch davon betroffen. Er hatte den Kampf aber gewonnen da sein Kadett Bj: 83 ist. Da war die Polizei im unrecht... Egal ich werd mein Glück bei verschiedenen TÜV stellen versuchen und sehen was dabei herauskommt. Kann euch wenn ihr wollt auf dem Laufenden halten.


    Also Danke nochmal.
    Gruss opelfighter

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