
Gaaaanz grooßes Problem
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#16 ZitatOriginal von Opelix78
Wenn du die Garantie ausdrücklich ausgeschlossen hast kann nicht viel passieren, allerdings bist du verpflichtet Mängel die in den ersten 14 Tagen auftreten auf eigene Kosten beheben zu lassen oder das Auto ggf. zurück zu nehmen.Das ist mir auch nicht bekannt. Bei Verkauf von Privat an Privat kann jede Gewährleistung ausgeschlossen werden. Muss natürlich explizit im Vertrag stehen. Ich hätte aber auch irgendwie ein schlechtes Gewissen gegenüber dem Käufer, auch wenn man nix für kann.
Und wäre ich Käufer, wäre ich auch sauer auf den Verkäufer, da er mir gesagt hat: Zahnriemen wurde gemacht und ich mich darauf verlasse.Ist eine ärgerlicheb Sache, wenn man das Auto verkauft und der nach ner 1/2 halben Tankfüllung die Hufe hochreißt. Hättest vielleicht die Aussage, dass der Zahnriemen gemacht wurde eventuell lassen sollen und sagen, dass die vorsichtshalber wechseln lassen sollen. Hättest dann warscheinlich auch weniger Geld für bekommen, aber dafür jetzt ein reines Gewissen.
Wieviel hatte der denn beim Verkauf runter? Wechsel bei 90.000 km ist ja eigentlich auch schon recht spät. Normalerweise klebt die Werstatt ja auch ne Plakette rein, wann der gewechselt wurde.
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#17 "Verläst man sich auf andere ist man verlassen" oder wie war das!
Ist echt dumm gelaufen, allerdings wenn Du die Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen hast, d.h. nur Probe gefahren und gekauft wie gesehen bist Du eigentlich aus dem Schneider. Allerdings kann man auch als Privatperson von einer Privatperson vom Kaufvertrag zurücktreten ohne Angabe von Gründen (aber nur innerhalb von 48 Std. :D).
Er wird dir natürlich mit dem Anwalt drohen, aber wenn Du Rechtschutz hast, hast Du nichts zu befürchten.
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#18 Mensch, Rene, das ist ja eine schöne Sch***e
Ich könnte mir allerdings vorstellen, wenn in beiden Kaufverträgen (vom Kauf und Verkauf) die jeweilige Laufleistung des Autos verhaftet ist und wenn Deine gefahrenen KM nicht über den von Opel vorgegebenen Wechselintervall des Zahnriemens hinausgeht, daß Du damit aus dem Schneider bist.
Also angenommen, Opel schreibt den Wechsel alle 90TKm vor, Du hast ihn bei 100TKm gekauft (in dem Glauben der ZR ist erneuert worden) und bei 150TKm wieder verkauft, dann brauchst Du Dich doch eigentlich nicht um den Zahnriemenwechsel zu kümmern.
Daß Du ein Dir (mündlich) zugesichert einwandfreies Auto gekauft hast und dieses auch mit diesem Wissen weiterverkauft hast, daraus kann Dir doch jetzt eigentlich keiner einen Strick drehen, denke ich.Ist aber eine wirklich dumme Situation, sowohl für Verkäufer als auch für den Käufer.
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#19 Tja ist schwer zu sagen, kann doch keine 14 Tage gewährleisten, soll man dann zu Hause auf heißen Kohlen sitzen und abwarten das die Tage verstreichen?? Ich hab die Aussage nur getätigt, weil der Vorbesitzer mir das gesagt hat, der Käufer hat auch gesagt, hätte ich gesagt das der nicht gemacht wurde, dann hätt er den sofort machen lassen. Mache so ne Aussage ja nicht zum Spaß, leid tut er mir auch, aber so ist das Leben
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#20 Als Privatperson muss ma KEINE Garantie geben... und wenn du geschrieben hast, dass der Wagen OHNE Garantie verkauft wird oder gekauft wie gesehn, dann musst du NICHT haften!
Dann hätte ja bisher jeder meine Motorschäden zahlen müssen... aber als Privatperson ist NIX MIT GARANTIE!!
Du kannst ja nicht riechen ob da bald was kaputt geht!
MfG
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