Gaaaanz grooßes Problem

  • #1

    Hab da echt ein Problem, hab ja wie die meissten hier wissen meinen Tigra verkauft, leider ist nach 200 Km der Zahnriemen gerissen. Ich hab mich auf die Aussage des damaligen Verkäufers gestützt, das der bei ca 90 Tkm gemacht wurde, in der werkstett hat sich jetzt leider raus gestellt, das das nicht der Fall ist. In beiden Kaufverträgen steht nichts vom Zahnrieme drin, aber es gibt jeweils die mündlichen Aussagen. Der Motorschaden beläuft sich auf 3500 €.

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  • #2

    den verkäufer von deinem tigra ma anquatschen, wenn er alles abstreitet, und reden nix bringt, würd ich das autohaus (wenns eins war) oder den händler in der örtlichen presse anprangern... das wirkt manchmal wunder ;)

  • #5

    Steht nix drin, hab auch gerade mit meinem spezi Anwalt telefoniert, der Sagt bin Fast raus aus der Sache, durch den tollen Satz mit der Gewährleistung, hab mich ja auch nur auf die mündliche Aussage des Vorbesitzers gestützt

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  • #6

    Hallo Champus!


    Wenn du einen "vernünftigen" Kaufvertrag abgeschlossen hast, der den berühmten Ebay-Disclaimer enthält, bist du haftungsmäßig sicherlich fein raus. Unabhängig davon, ob der damalige Verkäufer dir deb Zahnriemtausch als verbindliche Eigenschaft zugesagt hast, hast du das Fahrzeug gutgläubig verkauft. Der Käufer müsste dir jetzt nachweisen, dass du ihn vorsätzlich getäuscht hast bzw. dass du ihn vorsätzlich belogen hast, was aber nur sehr schwierig möglich sein wird. Den Ärger mit nem gegnerischen Anwalt und einer event. gerichtsverhandlung wirst du voraussichtlich dennoch haben. 3500 Euro sind ja kein Pappenstiel...


    CU


    Harald

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    Einmal editiert, zuletzt von moonchild1967 ()

  • #7

    das denke ich auch, habe ja komplett Rechtschutz, das ist mir egal

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  • #9

    Hab den auch gesagt das es mir für ihn leid tut, aber in so nen Motor kann man nun mal nicht rein schaun wenn er nicht zerlegt ist

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  • #10

    der käufer hat eine probefahrt gemacht,richtig?


    sowas kann leider passieren.


    wie das jedoch mit dem rücktritt vom kaufvertrag nach bei privatpersonen aussieht weiss ich im moment garnicht!

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