Hab da echt ein Problem, hab ja wie die meissten hier wissen meinen Tigra verkauft, leider ist nach 200 Km der Zahnriemen gerissen. Ich hab mich auf die Aussage des damaligen Verkäufers gestützt, das der bei ca 90 Tkm gemacht wurde, in der werkstett hat sich jetzt leider raus gestellt, das das nicht der Fall ist. In beiden Kaufverträgen steht nichts vom Zahnrieme drin, aber es gibt jeweils die mündlichen Aussagen. Der Motorschaden beläuft sich auf 3500 €.
Gaaaanz grooßes Problem
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#6 Hallo Champus!
Wenn du einen "vernünftigen" Kaufvertrag abgeschlossen hast, der den berühmten Ebay-Disclaimer enthält, bist du haftungsmäßig sicherlich fein raus. Unabhängig davon, ob der damalige Verkäufer dir deb Zahnriemtausch als verbindliche Eigenschaft zugesagt hast, hast du das Fahrzeug gutgläubig verkauft. Der Käufer müsste dir jetzt nachweisen, dass du ihn vorsätzlich getäuscht hast bzw. dass du ihn vorsätzlich belogen hast, was aber nur sehr schwierig möglich sein wird. Den Ärger mit nem gegnerischen Anwalt und einer event. gerichtsverhandlung wirst du voraussichtlich dennoch haben. 3500 Euro sind ja kein Pappenstiel...
CU
Harald
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