Also grundsätzlich gesehen ist das illegal. Aber mein TÜV hatte bei meiner Gravur im Cabrio ein wenig komisch geguckt aber es schweigend hingenommen.
Der Strahler (also der Gravurenmacher) hatte das damals abgesprochen. Unzwar hat der TÜV ein eindeutiges Nein gegeben aber ein Scheiben"experte" hatte sich dazu geäußert und gesagt das er dabei keinerlei bedenken habe es jedoch nicht schriftlich geben würde. Somit lässt der Strahler jetzt jeden Kunden unterschreiben das er selbst für die Folgen aufkommt. (sowohl Schäden als auch Polizeilich/TÜV)
Ich hoffe jedenfalls das ich damit keinen Ärger haben werde. Mit der Cabrio Gravour ging es auch gefahrene 3 Jahre gut incl TÜV und Polizeikontrollen.
Gruß
Mirko