• #11


    Da redest Du warscheinlich von dem stinknormalen Analog-Tacho mit Drehzahlmesser, wo der Tacho nur bis 220 km/h und 7.000U/Min. geht.
    Der GSi 16V Analogtacho geht aber bis 240 bzw. 250 km/h und bis 8.000U/Min.
    ...oder Du hattest mordsglück und die Artikelbeschreibung war schlecht gewählt und Auktionsende zu einer ungünstigen Zeit... aber im Normalfall kann man schon noch sagen "grob über'n Daumen gepeilt nen 100'er für ein Analogtacho vom 16V".



    Leute Leute... wo kommt Ihr denn her ? Vom Mond ?
    Für sowas braucht man keine Rechtschutz... Rechtschutz ist im Endeffekt in erster Line was für Leute, die es lieber was gemütlicher haben und die Sachen einen Anwalt machen lassen wollen, weil man evtl. mit seiner Zeit was besseres anzufangen weiss....
    Wer KEINE Rechtschutz hat, geht mir dem Ausdruck der Auktion, mit Zahlungsbeleg, mit eMail der Kaufbestätigung von eBay mit der Adresse des Verkäufers und ggf. ausdrucken von Schriftwechseln zu JEDER Polizei-Stelle und erstattet dort Anzeige wegen Betrug !
    Ich raff das nicht, das sich so viele nicht trauen Ihr Recht durch zu setzen und statt dessen lieber Geld verschenken... wenn ich was bezahle, dann will ich da auch was für haben ! Mir würde im Traum nicht einfallen etwas zu bezahlen und nix dafür zu bekommen.


    Kinder Kinder.


    Gruß Schrauber.

  • #12

    Ne ich wohne hintern Mond gleich links... :D
    Ja wenn es von der entfernung geht regel ich das persönlich ;)
    Ja und dann was ist wenn du ne anzeige machst? Nichts wenn du pech hast. Hatten wir als wir gestreckte farbe kauften und das was flip flop von standox und kein billig zeug. Ab zur polizei ne anzeige gemacht und was brachte es? Nichts weil das nur ein teil von den war und zu holen war da nichts also dann lieber anders machen.

    Der bessere GTI heisst GSI

  • #13

    Zumal DU dann von der Anzeige gar nix hast, es sei denn, du trittst als Nebenkläger auf! Ansonsten wird er nur wegen einer Straftat, die ihm jedoch auch erst bewiesen werden muß, angeklagt, und du hast gar nix davon! Meißtens wird es bei solchen "Kleinigkeiten" eh fallen gelassen, weil es dem Staatsanwalt zu dumm ist!
    Strafrecht und Privatrecht sind zwei unterschiedliche Verwaltungswege!

    Lieber Tod als zweiter!
    Tempo 300 Zone...




    ....Bei Nässe!

  • #15


    ahhhh okeee man lernt immer was dazu, ne ich hab den stinknormalen^^ mein 1.6er wird au nie bis 8000 drehen:D


    mfg

  • #18

    Kadett-E Schrauber


    Das wasDu bei Deinem Autokauf beschrieben hast, kannste komplett vergessen. Es gibt ein Grundsatzurteil bezüglich Internetgeschäfte. Urteil bezog sich im speziellen auf eine Auktion in der ein Porsche 911 für 5€ wegging. Geschäft ist nicht gültig. Und einen kompletten Kadett für 1€ muß der Verkäufer ganz sicher nicht übergeben, wenn er es nicht will. Er muß sich dafür noch nicht einmal Ausreden oder Lügen einfallen lassen.


    Guckst Du http://news.magnus.de/internet…orsche-fuer-550-euro.html

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