Fahrersitz Vollschale m. Lehnenverst. => 2 Sitzer ?

  • #1

    Hallo hab Folgendes vor:


    Ich hab daheim nen König SP700 Vollschalensitz (mit lehnenverstellung also TüV-fähg) den würde ich gern in meinen 3-Türer einbauen allerdings ohne klappbare Konsole, da mir das echt zu hoch wäre (Tacho & DZM ablesen etc.)


    Wie sieht das aus beim TüV wenn ich den klappbaren Beifahrersitz drinlasse? Meiner Denke nach müssten meine 5 Sitzplätze erhalten bleiben.... stimmt das? Ich nehm ab und an 3-4 Leute mit und die Möglichkeit will ich auch weiterhin haben....

  • #3

    Ich wil ja keine klappbare Konsole haben, ich will Fahrerseitig den SP700 (allerdings hab ich die Supergrip Variante mit den roten Noppen) mittels 3 mm Winkelstahl auf die hvstb. Konsole vom Kadett bauen. Wurde hier im Forum schon gemacht und wird wenns sauber gemacht ist (Schrauben mit richtiger Festigkeit, Verwendung von Loctite) auch eingetragen...der Rest der Innenausstattung ist die schwarz-rote ausm Frisco mit klappbarem Beifahrersitz. Ich will das ich weiterhin meine 5 Sitzplätze in den Papieren stehen hab.

  • #4

    Kannste knicken:
    Bei den Vollschalensitzen sind Hosenträgergurte Pflicht, und die Serienschrottteile darfst du nicht mehr benutzen!
    Ergo wird der Sitz auch nur mit dem entsprechenden Gurt eingetragen, was aber den Wegfall der hinteren Sitze zur Folge hat, da du den ja dann nicht abnehmen darfst!
    Mindestens fallen aber hinten links und MItte aus!
    Mit viel Glück darfst du dann einen 3- Sitzer dein Eigen nennen.....


    Mal ganz davon abgesehen, das nur ein Vollschalensitz echt Assi aussieht....... Und noch dazu ein wenig Egoistisch rüber kommt..... ^^

    Lieber Tod als zweiter!
    Tempo 300 Zone...




    ....Bei Nässe!

  • #5


    Hies aber in nem anderen Thread das Dir normalen Gurte benutzt werden dürfen....



    Das wäre der schlechteste Fall! Werd doch wohl mal den Onkel TÜV fragen müssen, was es da für Möglichkeiten gibt



    ich fahr ne Ratte.... assiliches Aussehen ist Pflicht! Und da ich 90 % allein unterwegs bin und die meisten Leutz schon bei 4 Punkt-Gurten die Nase rümpfen ist für mich die Lösung die Beste....

  • #6

    Die Seriengurte sind nur bei HALBschalensitzen erlaubt!!! Nicht verwechseln!
    Bei VOLLschalen MUSST du Hosenträgergurte verwenden!!!
    Geht nicht anders wegen den Gurtdurchführungen!

    Lieber Tod als zweiter!
    Tempo 300 Zone...




    ....Bei Nässe!

  • #7

    Es sind auch Seriengurte bei Vollschalen erlaubt!!!! Erst durch den einbau von Hosenträgergurten und gleichzeitigen ausbau der Seriengurte wird die Personenanzahl geändert.
    War bei meinen 2. Wagen genau so nur halt mit 2 Vollschalen.Wurde extra drauf geachtet beim TÜV das die Originalen Gurte noch drin waren und auch einrasteteten.
    Frage am besten die Jungs beim TÜV!!

    Ich habe täglich Sex,weil das Leben Piep mich jeden Tag: :rollin: :rollin: :rollin:

  • #8

    Wie soll das bei "echten" Vollschalen denn gehen?
    Hast du mal auf den Bildern oben geguckt, wo die Seriengurte dann hängen würden? Durch die Gurtdurchführungen darfst und kannst du die ja nicht ziehen!
    Da kannste dann den Serienbeckengurt als BH nutzen!
    Hab jetze leider keinen Link, aber wenn du mal auf ner Seite mit nem Seriösem Händler schaust, da steht überall dabei, das du die nur in Verbindung mit Hosenträgergurten verwenden darfst!
    Streite mich ja in nem Forum nur ungern und lasse mich auch jederzeit eines besseren Belehren, aber dieses Theater mit den Sitzen und GUrten hatte ich erst vor 2 Monaten!

    Lieber Tod als zweiter!
    Tempo 300 Zone...




    ....Bei Nässe!

  • #9

    Nur zur Erklärung: der Koenig SP 700 ist ein Vollschalensitz mit Lehnenverstellung, weis ja nicht was ihr mit echten Vollschalen meint....

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