Nabend!
Problemchen! Meinen Tigra hat`s erwischt. Irgend ein Scherzkeks hat mir was von ner Brücke auf`s Auto geworfen. Nun sind Scheibe und Dach hinüber.
Unter anderem ist auch der Scheibenrahmen beschädigt.
Am Telefon sagte mir ein Mitarbeiter der Cosmos-Versicherung, bei der ich mit 150 E SB TK-versichert bin, daß die Scheibe selbst und alle Arbeiten, die nötig sind, um die Scheibe vernünftig und dicht einzubauen, übernommen werden.
Am nächsten Tag rief ich noch einmal dort an, um zu klären, wie ich an die Deckungszusage komme. Da hatte ich einen anderen Sacharbeiter dran, der mir nun erzählte, daß lediglich die Scheibe mit Einbau bezahlt, nicht jedoch Karosseriearbeiten jeglicher Art.
Kann mir jemand von Euch sagen, wie das läuft, wenn u.a. der Scheibenrahmen beschädigt ist?
Vielleicht hat ja auch wer etwas schriftliches (einen Paragraph, der sowas regelt oder ein Aktenzeichen von einem Verfahren, das dementsprechend ausging)!?
Hier mal`n Foto von dem Dilemmer:
Scheibe und -Rahmen beschädigt(m.Foto!)
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#4 Hallo,
hier die Versicherungsbedingungen von Cosmos:
http://www6.cosmosdirekt.de/owx_medien/media11/1186.pdf
Auf Seite 12 findest du den Umfang der TK.
Unter A.2.2.3 steht, dass mutwillige Beschädigung, also Vandalismus, mitversichert ist. Also speziell nach diesem Punkt bei der Gesellschaft anfragen
Gruß Stefan
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#5 stefan: Wo denn? Finde da nix!
Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
A.2.2.3 Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel,
Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug. Als Sturm gilt
eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen
sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch
diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen
werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten
veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind.
Sofern der Comfortschutz vereinbart ist, ist auch die unmittelbare Einwirkung
von Lawinen oder Muren auf das Fahrzeug versichert. Lawinen
sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen. Muren
sind Abgänge von Geröll, Schlamm- und Gesteinsmassen in Verbindung
mit eventuellen Baumgruppen.
Zusammenstoß mit HaarwildEDIT:
Ich befürchte, Du hattest das hier gesehen!? :
Mut- oder böswillige Handlungen
A.2.3.3 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen,
die nicht berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt
sind Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung
des Fahrzeugs beauftragt wurden (z.B. Reparateur, Hotelangestellter)
oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten
stehen (z.B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).Was dann für Vollkasko gelten würde...
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#7 Hallo!
Sorry, da hatte ich wohl einen Fehler drin.
Auf Seite 13 unter A.2.3.3. unter der Überschrift " Mut- oder böswillige Handlungen" steht:
"Versichert sind mut- oder böswillige Handlungenvon Personen, die nicht gerechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen."
Über die Höhe eine etwaigen SB ist da allerdings nichts zu finden.
Gruß Stefan
edit:
Hab es grad eben gefunden, scheint wirklich nur in der VK versichert zu sein. Das hatte ich falsch zugeordnet. -
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