Scheibe und -Rahmen beschädigt(m.Foto!)

  • #1

    Nabend!
    Problemchen! Meinen Tigra hat`s erwischt. Irgend ein Scherzkeks hat mir was von ner Brücke auf`s Auto geworfen. Nun sind Scheibe und Dach hinüber.
    Unter anderem ist auch der Scheibenrahmen beschädigt.
    Am Telefon sagte mir ein Mitarbeiter der Cosmos-Versicherung, bei der ich mit 150 E SB TK-versichert bin, daß die Scheibe selbst und alle Arbeiten, die nötig sind, um die Scheibe vernünftig und dicht einzubauen, übernommen werden.
    Am nächsten Tag rief ich noch einmal dort an, um zu klären, wie ich an die Deckungszusage komme. Da hatte ich einen anderen Sacharbeiter dran, der mir nun erzählte, daß lediglich die Scheibe mit Einbau bezahlt, nicht jedoch Karosseriearbeiten jeglicher Art.
    Kann mir jemand von Euch sagen, wie das läuft, wenn u.a. der Scheibenrahmen beschädigt ist?
    Vielleicht hat ja auch wer etwas schriftliches (einen Paragraph, der sowas regelt oder ein Aktenzeichen von einem Verfahren, das dementsprechend ausging)!?
    Hier mal`n Foto von dem Dilemmer:

    Bilder

    Frontera B 3,2-> Alltagshobel
    Kadett D Aero C20XE-> Baustelle
    Kadett D Papamobil 1,3 S-> Warteschleife
    Kadett D kl.Klappe C20XE-> Sommerspaß
    Kadett D kl.Klappe -> verletzt
    Kadett D kl.Klappe -> zerlegt
    76er Thrun Eicker 570 Weltbummler->Ferienwohnung

  • #3

    ...oder du klärst das mit deiner Werkstatt, ohne Zusatzkosten zu haben...

    Zitat: "Blöde Fragen gibt es nicht, Dumme Antworten schon eher, die Helfen dann auch nicht weiter."


    Mein Alltagsauto, ein Laguna 2 Ph1 Bj 2002, das Schrauberfreundlichste Fahrzeug schlechthin...

  • #4

    Hallo,


    hier die Versicherungsbedingungen von Cosmos:


    http://www6.cosmosdirekt.de/owx_medien/media11/1186.pdf


    Auf Seite 12 findest du den Umfang der TK.


    Unter A.2.2.3 steht, dass mutwillige Beschädigung, also Vandalismus, mitversichert ist. Also speziell nach diesem Punkt bei der Gesellschaft anfragen


    Gruß Stefan

  • #5

    stefan: Wo denn? Finde da nix!



    Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
    A.2.2.3 Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel,
    Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug. Als Sturm gilt
    eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen
    sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch
    diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen
    werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten
    veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind.
    Sofern der Comfortschutz vereinbart ist, ist auch die unmittelbare Einwirkung
    von Lawinen oder Muren auf das Fahrzeug versichert. Lawinen
    sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen. Muren
    sind Abgänge von Geröll, Schlamm- und Gesteinsmassen in Verbindung
    mit eventuellen Baumgruppen.
    Zusammenstoß mit Haarwild


    EDIT:


    Ich befürchte, Du hattest das hier gesehen!? :


    Mut- oder böswillige Handlungen
    A.2.3.3 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen,
    die nicht berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt
    sind Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung
    des Fahrzeugs beauftragt wurden (z.B. Reparateur, Hotelangestellter)
    oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten
    stehen (z.B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).


    Was dann für Vollkasko gelten würde... :(

    Frontera B 3,2-> Alltagshobel
    Kadett D Aero C20XE-> Baustelle
    Kadett D Papamobil 1,3 S-> Warteschleife
    Kadett D kl.Klappe C20XE-> Sommerspaß
    Kadett D kl.Klappe -> verletzt
    Kadett D kl.Klappe -> zerlegt
    76er Thrun Eicker 570 Weltbummler->Ferienwohnung

    Einmal editiert, zuletzt von Doppel-D ()

  • #6

    Sorry für´s Offtopic:


    Schäden durch Kernenergie
    A.2.17.5 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie :D

    :gelage:" Is immer noch besser, als ein Kolbenfresser....."
    Lattenrost ist keine Geschlechtskrankheit :denk:

  • #7

    Hallo!


    Sorry, da hatte ich wohl einen Fehler drin.


    Auf Seite 13 unter A.2.3.3. unter der Überschrift " Mut- oder böswillige Handlungen" steht:


    "Versichert sind mut- oder böswillige Handlungenvon Personen, die nicht gerechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen."


    Über die Höhe eine etwaigen SB ist da allerdings nichts zu finden.


    Gruß Stefan



    edit:
    Hab es grad eben gefunden, scheint wirklich nur in der VK versichert zu sein. Das hatte ich falsch zugeordnet.

  • #8

    So, wie ich das sehe, bezieht sich das nur auf die Vollkasko, oder (beginnt auf Seite 12)? 8o

    Frontera B 3,2-> Alltagshobel
    Kadett D Aero C20XE-> Baustelle
    Kadett D Papamobil 1,3 S-> Warteschleife
    Kadett D kl.Klappe C20XE-> Sommerspaß
    Kadett D kl.Klappe -> verletzt
    Kadett D kl.Klappe -> zerlegt
    76er Thrun Eicker 570 Weltbummler->Ferienwohnung

  • #9

    Verstehe ich auch so, habe mehrmals durchgelesen.
    Bleibt dann wohl nur noch zu hoffen das man den Typen findet und der Kohle hat.
    Halte ich beides für unwahrscheinlich.

    :gelage:" Is immer noch besser, als ein Kolbenfresser....."
    Lattenrost ist keine Geschlechtskrankheit :denk:

    Einmal editiert, zuletzt von Der Rostdoktor ()

  • #10

    Die Teilkasko ist nicht för dein Dach.
    Die Glasarbeiten werden öbernommen.
    Vorher nen Gutachter kommen lassen, dann haste bessere Chancen.


    Beschleunigung ist,
    wenn die Tränen der Ergriffenheit
    waagerecht zum Ohr hin abfließen!


    [right]Car-a-van (R)[/right]

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein kostenloses Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!