Sattelhalter für Brembo Sättel

  • #1

    Hi Leutz



    Ich will mir für mein Turbo eine Brembo Bremsanlage vom 996 zu legen..
    Meine Frage gib es Hersteller oder sonst wer der solche Sattelhalter für Opel herstellt?


    330er scheiben mit 5x110 bräuchte ich auch..wo bekommt man diese ??? oder andere Bremsscheiben nehmen und Lochkreis umbohren lassen ??


    Bitte keine Posten mit selber bauen oder so was...Habe nicht die Möglichkeiten dafür so was zu drehen...und ausserdem muss das 100% sein..Es müssen schließlich über 340 Pferdchen im Zaum gehalten werden..


    Ich wäre euch sehr dank bar, wenn jemand Hilfe weiß..


    Lieben Gruß Martin

    Wer Ladedruck Saet wird Spaß ernten :yeah:

  • #3

    moin martin,


    ja, aber sicher gibbet sowas zu kaufen...mittlerweile sind die kleinen anlagen aus dem 996 so popülär geworden das es die zu hauf gibt. samt adapter und passenden scheiben... :wink:...schau doch nur mal z.b. im bunten auktionshaus.... :wink:


    oder frag doch zum beispiel die berühmte fa. movit oder so. die machen gegen kohle alles... :wink:...und sogar mit gutachten... :rollin:...deine 340 pferdchen... :wink:...sind dagegen das kleinste problem.


    nur so am rande: mittlerweile haben wir fast alle unsere kadettchen auf brembo-viierkolbensättel umgerüstet...vorne UND hinten... :D...die adaper sind selbstgefertigt und mehr als 100%-tig... :wink:


    viel erfolg bei deiner suche wünscht
    onkel bob


    ps: die anlagen vom bereits erwähnten kollegen marco sind natürlich OHNE gutachten...wie denn auch?... :rollin:...die bremsen müssen via einzelabnahme legalisiert werden und das ist halt seit diesem jahr nich mehr sooo einfach...leider... :rolleyes:

    ...es ist nich so wie du denkst...

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  • #4


    Erst denken dann schreiben,


    Quelle: astra-ttb.de

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    Mammuttreffen

  • #6

    Erm letzten Monat gab es für einen Supra komplett ringsrum RS6 und die wurde ohne Probleme eingetragen, mit den Vergleichsgutachten. Die gutachten bestehen ja bereits und müssen nicht per §21 erst erarbeitet werden. Von daher sehe ich kein Problem.


    Achja aus welchem Grund sollte es den angeblich schwieriger geworden sein? Mir ist nichts bekannt von neuen Auflagen, zumal ich auch sehr regen Kontakt zur Dekra hier in Giessen pflege. Oder sind das wieder wie Gerüchte das der §21 abgeschafft werden soll oder angebliche Eintragungen garnicht mehr gehen sollen?


    Das einzige was ist, die Prüfer prüfen nun genauer, weil ihnen ein gewisses Amt im Nacken hängt und da kann es sein wenn die Auflagen der Gutachten nicht zu 100% erfüllt werden, das hier nachgebessert werden muss, bis es halt dem Gutachten entspricht

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    Mammuttreffen

    Einmal editiert, zuletzt von Finn ()

  • #7

    na, wenn es für deinen reiskocher ein solches gutachten bereits gab (also explizit ne rs6-bremse mit entsprechenden adapern exakt für so ein fahrzeug) dann ist ja unsere tuningwelt absolut in ordnung... :wink:...aber wennste kein gutachten hast, dann hast du halt die popokarte gezogen! so zumindest das offizielle statement des tüv-nordrhein! thats it...


    die dekra (und ähnliche organisationen) sind hierbei nicht der richtige ansprechpartner für eintragungen/einzelabnahmen in den sog. alten bundesländern. das der §21 abgeschafft werden soll ist mir ebenfalls net bekannt.


    und das ist auch der grund warum gewerbliche firmen wie z.b die schon erwähnte fa. movit (anders wie z.b. mbt) für ihre produkte so ein schweinegeld aufrufen...weil die halt für die meisten fahrzeuge so ein gutachten mal erstellen ließen und sich das teuer bezahlen lassen.


    onkel bob

    ...es ist nich so wie du denkst...

  • #8


    Also fachliche Inkompetenz würde ich eher unseren Tüv/Hessen unterstellen , wie der Dekra, den die Jungs sind echt fit, auch was die Gesetzeslage und Bestimmungen angeht. Der TÜV Giessen hat mehrfach seine Unfähigkeit unter beweiss gestellt und wirklich so das man daran zweifeln muss, ob die Prüfer überhaupt lesen können.


    Solange Gutachten zur Verfügung stehen und auch legal gemacht worden sind, sehe ich kein Problem , weil warum sollten die weniger gelten wie das von einer Firma.

    Anonymer Ökoalkoholiker powered by E85


    Mammuttreffen

  • #9

    nee, ich meinte das auch anders...das die dekra-leute kompetenter oder die 'anderen' inkompetenter sind kann ich gar net sagen.


    aber es ist halt so, zumindest hier bei uns im äußersten westen, das die dekra's, küs', gtü's und wie sie alle heissen keine eintragungen oder gar einzelabnahmen nach dem besagten §21 mache dürfen... :rolleyes:...verstehste was ich meine?


    daher sind diskussionen mit diesen organisationen, und besonders für den ts, relativ sinnlos...leider.


    wie es in den neuen bundesländern in sachen technische kompetenz aussieht ist mir persönlich nicht bekannt.


    meint ein nachdenklicher
    onkel bob


    ps: das mit den gewerblichen firmen ist so zu verstehen das numal ne firma ihre leistungen net verschenken kann. d.h. wenn die ne z.b. fünfstellige summe in so ein gutachten investiert haben dann muss sich das in einer bestimmten zeit wieder amortisieren...das gilt aber net für privatiers... :wink:

    ...es ist nich so wie du denkst...

  • #10


    Es gibt keine Vergleichsgutachten. Entweder existiert ein Teilegutachten nach §19(2) StVZO oder nicht.
    Wenn keine Teilegutachten vorhanden sind, dann gibt es vieleicht Festigkeitsnachweise, das sind aber keine Gutachten.




    Es gibt keine Teilegutachten, außer die, die im Auftrag von bestimmten Tunern erstellt wurden. Und genau das ist das Problem. Die Teilegutachten kosten ein schweine Geld. Und solche Gutachten werden nicht von "normalen TÜV" Prüfern erstellt. Und schon gar nicht nach §21 StVZO.




    Und zum wiederholten mal, ich weis nicht wie oft das hier nun schon breitgetreten wurde, der §21 StVZO wird nicht abgeschaft. Kappierst du das denn nun endlich??


    Und JA, die Zeiten sind härter geworden. Wenn ein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis nach §21 StVZO erstellt wird, dann muß derjenige, der das Gutachten ausfertigt, nachweisen woher er seine Erkenntnisse bezieht. Und wenn er eine Bremsenprüfung macht, dann muß er auch das Bremsprotokoll ausfertigen und dem Gutachten beifügen.

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