Mahlzeit, ich stehe mahl wieder vor einem Verständnisproblem.
Ausgangsposition:
Kadett E GSi mit 16V Hinterachse, Felgen Keskin KT4 9x16 ET15 mit Spurplatte (10mm) ET5 auf der Hinterachse. Originalfelgen 6x15 ET49
Ich war heute bei der Dekra gewesen für nen Kumpel was eintragen lassen und da hab ich den Prüfer gleich ma ein bissl gelöchert wie das denn nun ist mit dieser 2% Klausen bei der Spurverbreiterung. Er meinte das Die Spur nicht mehr weiter verbreitert werden darf. So, ich mich zuhause hingesetzt und mal angefangen zu rechnen. Ich kam iregndwo bei knapp 7% raus.
Nun ist mir echt schlecht geworden, weil ich ja die ganze Karre schon angepasst habe.
Kann mir evtl. einer das nochma erklären.