Bilder Unterbodenbeleuchtung

  • #11

    Es gibt auch Anbieter die ne Anbauerlaubnis mit verkaufen,die muß man mitführen und dann darf man die Röhren zwar montieren,aber sie dürfen während der Fahrt nicht einschaltbar sein. Diese sogenannten ABEs kannste aber in die Tonne kloppen,dass sind irgendwelche Kopien,die weniger wert sind,als das Papier auf dem sie gedruckt sind. Genauso wie diese "Materialgutachten",die man neuerdings bei Spoilern und Seitenschwellern mitgeliefert beommt. Wie soll der Prüfer überprüfen,welche Materialien verwendet worden,um das Ding herzustellen,vorallem,nachdem es lackiert worden ist. Oder diese tollen Gutachten vom TÜV-Österreich. Damit kann man hier nichts anfangen,die werden meist bei offenen Luftfiltern mitgeliefert.Ein Bekannter von mir hat son Ding jetzt sogar bei seinen Schwellern fürn B-Corsa bekommen. Also immer vorher nachfragen,was das für ein Gutachten ist,und von welchem Tüv.Und ganz wichtig ist auch,dass auf en "Tuningteilen" Nummern draufstehn,weil ohne irgendwelche Nummern auf den Teilen,kann der Prüfer nichts vergleichen.AMn kann sich ja auch andere Gutachten besorgt haben,von ähnlichen Teilen.

    Kadett D Kombi: Geschenkt
    E GSi Schlachtauto: 100€
    Tüv: 171€
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    Die dummen Gesichter der Andern: UNBEZAHLBAR!

  • #12

    ...offtopic....



    Die Materialgutachten sind dafür gedacht, um bei einer Prüfung die Splitterfähigkeit und das weitere Bruchverhalten anhand bestimmter Inhaltsstoffn und Materialien zu dokomentieren. Von daher für die meißten einzelabnahmen und Sondereintragungen sehr wichtig, denn ohne Mat-Gutachten sinkt die Chance der Eintragung auf 0.



    ...offtopic...

  • #13

    aber warum sind die Lichter von FoliaTec nur in weiß mit TÜV und in blau wieder verboten?

  • #14

    weil weiß und Rot und ähm noch irgendwas für "normale" pkw`s erlaubt sind blau z.b. ist nur für solche autos wie Polizei und Notarzt und sowas vorbehalten...


    so wurde mir das zumindest erklärt

    http://onlinefussballmanager.de/vereinsseite/vereinsseite_frameset.php?teamid=113920

  • #15

    also was ich geil fänd, wär ein streifenwagen mit blauer unterbodenbeleuchtung :D so im einsatz , vielleicht auch blinkend oder stroboskop-like



    mfg k-cabrio

  • #16

    da würdest du dann anfangen dich jeden tag mit den bullen zu hetzen? @k-cabrio




    ich bin froh wenn keine pfefferminzprinzen unterwegs sind!


    Deutsche! Kauft deutsche Bananen!



    Wenn es immer "Auge um Auge" geht kann am Ende nur jeder blind sein.


  • #17

    @corsaTRfahrer


    hab für meine schweller auch ne ABE des TÜV´s österreichs. war beim TÜV damit der beamte meinte das das alles mit rechten dingen zu geht und die auch in deutschland erlaubt sind sofern die ABE während 2004 erstellt wurde und das teil auch 2004 produziert wurde, so das da zu :D :D :D


    gruß


    dennis


    p.s. die unterboden "beleuchtung" von foliatec scheint ned so der renner zu sein hab n bild gesehen mit der überschrift unterbodenbeleuchtung von foliatec. naja wems gefällt, hoffe das wird noch besser :D

  • #18


    Die Ösi Gutachten werden bei uns genauso anerkannt wie die deutschen Gutachten. Weil es in Österreich strengere Bestimmungen gibt, haben unsre Ingenieure eingesehen das sie die Teile auch durchgehen lassen würden. Ich hatte noch nie Probleme mit (originalen) Ösi Gutachten. Gibt zwar auch immer wieder selbstgebastelte, aber das Prob haben wir in D auch zunehmend.

  • #19

    Hier bei uns haben sich die Prüfer wegen den "Ösi" Gutachten quer gestellt.
    Und diese Materialgutachten sind zwar schön und gut,aber wenn auf dem Gutachten keine Vergleichsnummern drauf stehn,die man dann auch auf den Teilen sind,dann träg das auch keiner ein. Wenn doch,dann muß man als Fahrer hoffen,dass nichts passiert,wenn doch mal was passieren sollte,zB das Ding geht fliegen oder man setzt mit nem Schweller auf und der zerspringt doch in 1000 Teile und verletzt jemanden,dann wird nachgeschaut,obs eingetragen ist,dann wird geschaut wers eingetragen hat und welcher Hersteller das Ding gebaut hat.
    Wenn keine Nummer zu erkennen ist dann kann kein Hersteller belangt werden.
    Dann wird beim Prüfer gefragt,und die Frage lautet dann,warum er das eingetragen hat,wenn er nicht sicher sein konnte,dass es das Teil aus dem Gutachten war.Der Prüfer wird dann bahaupten,dass das Teil,was er eingetragen hat,mit der Nummer und dem Hersteller aus dem Gutachten versehen war und der Halter eventuell ein anderes Teil verbaut hat,weil er bestimmt nicht sagen wird,das er sich gedacht hat,dass das schon das Teil sein wird und es in Ordnung wäre,weil dann ist er seinen Job los und muß den Schaden bezahlen.
    Damit ist dann der Halter des Fahrzeugs dran und die Versicherung wird das nicht übernehmen,da die sagen werden,dass durch den Anbau des Teils die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt.


    Also vorsicht bei solchen tollen Materialgutachten!

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  • #20

    jungs,gebt doch nicht euer geld für sonen illegalen bullshit aus,dafür gibts doch schon was vernünftigeres,selbst wenns nur ein ölwechsel ist bringt das mehr als sowas!


    auffallen um jeden preis.................mann mann mann..........

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