Für HU neue AU? welcher Zeitraum

  • #1

    Tach auch.
    Hab mir ja nen neues Auto gekauft und nun hab ich nen Prüfbericht eine Abgas-Untersuchung vom Mai diesen Jahres.
    Muss ich jetzt extra nochmal AU machen lassen für 30€ obwohl der Wagen theoretisch schon AU hat.


    Ist das nicht irgendwie Verfassungswidrig?
    Ich zahle ja quasie um zu bestätigen, dass mein Fahrzeug die Abgasnormen einhält. Man kann die AU doch nicht einfach verfallen lassen, obwohl mir bestätigt wurde, dass alles für die kommenden 2 Jahre in Ordnung ist.
    Und wie hat der Wagen überhaupt eine AU bekommen ohne Hu wenn doch beides nur noch zusammen geht?


    Lässt sich ein TÜV-Bericht ggf. Rückdatieren? Ich verzichte lieber auf 2 Monate TÜV als auf die 35€ für die AU.

  • #3

    Nein au und Hu sind ab 2010 im selben monat das heist dein wisch ist nichts mehr wert. Du kannst zwar am 1.7 eine AU machen aber die HU muss dann auch im Juli sein und wenn es der 30.7. ist fährst am 1.8. hin kannst sie schreddern.

    Der bessere GTI heisst GSI

  • #4

    Die Frage ist, von wann der Tüv Bericht ist.


    Der Tüv-Prüfer bescheinigt mit seinem Bericht und Stempel,dass die AU ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Das bedeutet,dass wenn der Tüv-Bericht von diesem Jahr ist,dann ist das mit der AU irrelevant.
    Ist der Tüv-bericht vom letzten Jahr,dann braucht man eine gültige AU.


    Seit Anfang des Jahres bekommt man bekanntlich auch keine AU Plakette vorne aufs Nummernschild.


    Wie oben beschrieben, bescheinigt der Tüv Bericht,dass die AU durchgeführt ist. Den AU Bericht braucht man garnicht mehr,da der Tüvbericht eine gültige AU bescheinigt.Selbst bei der Zulassung einies Fahrzeugs braucht man nur den Tüvbericht (wenn er von diesem Jahr ist! ) Bei Fahrzeugen mit Tüv vom letzten Jahr,braucht man die AU Bescheinigung.


    Es ist sogar so,dass wenn ein Auto bis August 2010 Tüv und bis November2010 AU hat,dass man diesmal gar keine AU braucht. Da kann man sich dieses Mal die AU sparen, der Tüvbericht reicht dann aus und man muß dann erst wieder im August 2012 AU und Tüv machen lassen.


    Anders sieht es aus,wenn die AU vor dem Tüv fällig ist. Eine AU ist im übertragenen Sinne nur 2 Monate gültig, nicht wie früher 2Jahre. Das bedeutet, man läßt die AU im Juli durchführen und fährt erst im Oktober zum Tüv,dann ist die AU ungültig und man muß nochmals eine AU durchführen lassen. Bei dieser 2 Monatsfrist geht es auch nur um den Monat selbst, also nicht für zweimal 30Tage, sondern nur die Monate. Wer also am 31.Mai eine AU machen läßt, der muß bis zum 30 Juni beim Tüv sein, weil ab dem 1.Juli sind die zwei Monate rum und man braucht ne neue AU.

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  • #5


    Das ist falsch, die AU ist zwei Monate gültig.


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  • #6

    Die HU und die AU müssen innerhalb von 4 Wochen stattfinden. Und die AU wird automatisch gemacht wenn die 4 Wochen rum sind. Für TÜV von letztem Jahr gilt das natürlich nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von BJ Hunnicutt ()

  • #7


    Das steht ja im Prinzip alles in meinem Text. HU ist natürlich abgelaufen, sonst würd ich ja nicht hin fahren. Wann die abgelaufen ist, ist mir nicht bekannt, spielt auch keine Rolle, da der Wagen ohnehin nicht angemeldet ist und somit Rückwirkend eh nichts drehbar ist.
    Es ging halt hauptsächlich darum, wie lange die Au ohne HU gültig ist.


    d-estate


    sicher? Ich werd das ja eh nachfragen, wenn ich da bin, aber ich wüsste schon gerne ob ich das Geld nochmal zahlen muss, falls er die HU übberhaupt schafft :schwitz:

  • #8

    Da HU und AU seit diesem Jahr nicht mehr getrennt voneinander statt finden, wird bei deinem neuen TÜV so oder so die AU neu mit gemacht...


    Auch die Rechnungen sind nicht mehr getrennt - beläuft sich jetzt zusammen auf ca. 80-90Euro... Also ein µü günstiger als früher?!

    :) Stufe, alles Andere ist abgehackt :)


    Suche dringend eine Vorfacelift GT-Heckstoßstange, für meine Stufe, wer was hat, anbieten!!! :)

  • #9

    Also ich bin im Januar noch auf AU Schulung gewesen,da ich bei uns im Betrieb die Verantwortliche Person für die AU bin.


    Da ist ganz klar die Info.


    AU nur 2Monate gültig. Nichts 4 Wochen oder 5Wochen oder sonst was. So wie ich oben beschrieben habe nur der Monat in dem die AU gemacht wurde und der darauf folgende Monat. Wenn in dieser Zeit die HU nicht durch geführt wird, ist die AU ungültig.
    Der Tüv Prüfer muß in den Tüv Bericht reinschreiben, in welchem Monat die AU durchgeführt wurde und in welchem Betrieb. Jede Werkstatt oder Prüfstelle, die die Berechtigung zur durchführung der AU hat, hat eine Prüfnummer, die mit einer Prägezange auf der AU Bescheinigung eingeprägt wird.


    @Big: Wenn der Tüv noch von 2009 ist,dann ist alles im grünen Bereich, wenn er von 2010 ist,dann muß eine AU schon darin stehen und dann ist alles im grünen Bereich.
    Da Dein Auto aaber abgemeldet ist,kann das auch wieder anderes ausgelegt werden.
    Kann auch sein,dass der Tüv Prüfer Dir jetzt nochmal eine AU verkauft,damit alles zusammen ist.


    Eigentlich ist da immer noch alles durcheinander, wie immer bei neuen Richtlinien. Es gibt auch Gerüchte,dass die AU BEscheinigung mit der Prägung nur auf Din A4 Blättern zulässig ist. Viele haben aber nur so ne schmale Bescheinigung, so wie ein Kassenzettel.
    Du wirst es wohl oder übel bei der Prüfstelle, wo Du Tüv bekommen möchtest nachfragen und dann wirst Du sehen,ob Du ncoh 40€ für ne AU blechen muß, oder nicht.

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  • #10

    AU Schulung hin oder her, ich war mit 4 Autos beim TÜV bzw Dekra. Egal wo ich auch war, Die AU darf seit 2010 nicht länger als 4 Wochen her sein. Das kann man auch nachlesen und ist auch recht eindeutig geregelt.
    Es gibt schlimmere Regelungen als diese. Da beides für 2 Jahre gültig ist, ist es mehr als logisch auch beides gleichzeitig zu machen.

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