Neuregelung HU/AU seit 01.01.2010 Frage dazu

  • #1

    Hallo, ich will Morgen mein Cabrio wieder zulassen, jedoch finde ich die AU Bescheinigung nicht und HU ist ja im Brief eingetragen. Nach der Neuregelung zum 01.01.2010 ist ja die AU nicht mehr einzeln sonder in der HU inbegriffen.
    Muß ich nun die AU Bescheinigung vorlegen oder nicht?
    Weil jetzt nochmal AU machen obwohls nimmer ist wäre ja auch unlogisch oder?


    MFG

  • #2

    Kommtauf den Zulassungsbezirk an. Bei mir mußte die AU Bescheinigung vorhanden sein und es wurde auch wieder eine AU Plakette draufgepappt. Das mit der Neuregelung gilt nur für AU/HU die in diesem Jahr gemacht wurde.


    Thema wurde hier schon mehrfach besprochen.

    Einmal editiert, zuletzt von BJ Hunnicutt ()

  • #3

    Normal ist es so das du die AU dann neu machen musst,oder dir ne neue Bescheinigung holst falls du weisst wo die letzte AU gemacht wurde müsste die Archifiert sein und du könntest dir ne Kopie davon geben lassen.
    Wenn du sie neu machst gilt sie nur bis zum nächsten Tüv Termin.
    Wenn du also z.B. im halben Jahr zum Tüv musst gilt deine jetzt neu gemachte AU nur nen halbes Jahr.

    www.customcrew.com

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein kostenloses Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!