Hallo, ich will Morgen mein Cabrio wieder zulassen, jedoch finde ich die AU Bescheinigung nicht und HU ist ja im Brief eingetragen. Nach der Neuregelung zum 01.01.2010 ist ja die AU nicht mehr einzeln sonder in der HU inbegriffen.
Muß ich nun die AU Bescheinigung vorlegen oder nicht?
Weil jetzt nochmal AU machen obwohls nimmer ist wäre ja auch unlogisch oder?
MFG