• #11

    Hab auch schonmal gehört das man nur ab einem Bestimmten Bj. SRA und dynamische Weiteregulierung braucht, aber 100% wissen tue ich es nciht, und auf Anfrage bei verschiedenen TÜV-Leuten habe ich 3 verschiedene Aussagen bekommen: "Unmöglich", "nur wenn du die Auflagen erfüllst" und "kannste ohne Probs machen wegen Bj."


    Und mal wegen Klarklas. Es gab auch Xenonscheinwerfer mit Streuscheibe, wenn ich mich recht erinnere hatten die ersten Benz mit Xenon noch ne Streuscheibe. Sind dann halt keine Ellypsoiden (Projektionsscheinwerfer) wie sie heute verwendet werden.


    Greetz Cossie


    P.S.: Die dyanamische Weitenregelung bekommt man bei Hella auch einzeln, und bei der SRA bietet sich der neue Passat an, die verschwindet komplett in der Stossi und man hat nicht die hässlichen Huppel drauf, man braucht allerdings noch ne Hochdruckpumpe, sonst fahren die nicht aus.

  • #12

    Von Hella gibts so einen Wisch, da steht drinne das bei nachgerüstetem Xenon eine SRA und automatische LWR empfohlen werden, aber laut der Gesetzeslage nicht zwinged gefordert werden können.

  • #13

    Der "Wisch" ist aber sein Papier nicht mehr wert, da die StVZO eindeutig eine Leuchweitenregulierung und eine Scheinwerferreinungsanlage vorsieht.


    Zudem: Lt. Hella war das Gutachten nicht für den deutschen Markt bestimmt. Hella selbst gibt auf dieses Gutachten keine Zulässigkeit mehr. Sollte der TÜV also beim Besitzer des Gutachtens (also Hella) nachfragen, werden die die Gültigkeit nicht mehr bescheinigen.


    Wer noch einen TÜV findet, der das damit einträgt: Hurra !
    Wer dazu noch den Beamten der grün/weissen Fraktion überzeugen kann, dass die Eintragung seine Gültigkeit hat: nochmal Hurra !


    Alle anderen: Schade um das schöne Geld...


    Gruß
    Chris


    ...und bevor einer nachfragt:


    ich frage mich gerade allerdings, was ein TÜVer sagt, wenn man nur das Abblendlicht auf Xenon umrüstet und das Fernlicht auf Standard H1/H3 belässt ?! Danach dürfte der §50 Abs. 10 nicht mehr anwendbar sein, da dort ausdrücklich Fern- und Abblendlicht beschrieben steht.

    Fun is not a straight line !


    Mein Blog / Meine Fotos: ckworks.de

  • #14

    is dann auch net anders soweit ich weiss
    es geht ja scho mal ums abblendlicht bei der xenon-geschichte und das fernlicht ändert da dran denk ich mal net viel egal ob des halogen oder auch xenon werden soll

  • #15


    Da muß man versuchen, wie ein Jurist (oder Beamter) zu lesen.


    Im Gesetzestext steht nicht:
    "Kraftfahrzeuge mit [span=#FFFF00] getrennten [/span] Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, ....."


    Und es sind nun einmal Lichtquellen für Abblendlicht und für Fernlicht vorgeschrieben (und vorhanden).

    Einmal editiert, zuletzt von ConvoyBuddy ()

  • #16

    Ja nee... da steht:



    Also folglich:


    Leuchten die sowie Fern- und Abblendlicht mit Xenon ausgestattet haben. Ob getrennt oder nicht ist dabei ziemlich egal, wichtig ist, dass BEIDE Leuchten Xenon haben. Aber: das ist wirklich Juristerie. Sicherlich wird ein Ordnungsliebender TÜV Beamte keine Eintragung an Leuchten vornehmen, solange StVZO §50 Abs. 10 nicht erfüllt ist.


    Gruß
    Chris

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