Birnchen in Irmscher-RL
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#17 naja aber selbst eingefärbte birnchen sind doch auch nicht wirklich erlaubt, oder?
Hatte zwar auch noch nie Probs damit, aber sicher bin ich mir nicht.
Und schau mal nach ob da wo die NSL ist auf der Leuchte ein "F" ins glas eingespritzt is (von aussen, direkt da wo die NSL ist) ansonsten darfst du das nicht als NSL nutzen! Hab das auch bei meinen weißen, da is kein F drauf...
Greetz Cossie
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#18 ZitatOriginal von Cossie
naja aber selbst eingefärbte birnchen sind doch auch nicht wirklich erlaubt, oder?Hatte zwar auch noch nie Probs damit, aber sicher bin ich mir nicht.
Und schau mal nach ob da wo die NSL ist auf der Leuchte ein "F" ins glas eingespritzt is (von aussen, direkt da wo die NSL ist) ansonsten darfst du das nicht als NSL nutzen! Hab das auch bei meinen weißen, da is kein F drauf...
Greetz Cossie
Da hast schon recht ist auch nicht erlaubt.
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#19 Hy,
hab ja bei meinem auch die schwarz/roten Rückleuchten verbaut und dort hätte sich das gleiche Problem mit der NSL gestellt.Da aber mein Kadett aus dem Baujahr 1989 stammt und erst ab 1.10.1990 die Pflichtbestimmung herauskam ,das die NSL bei Neufahrzeugen ab oben gesagtem Datum Pflicht ist , hab ich meine ganz einfach weggelassen.
Hab dann so umgebaut, dass ich jetzt 2 Rückfahrleuchten habe.
Im Amaturenbrett hab ich den Schalter entfernt und dort solch Blindkappe draufgeklippt.
Beim TÜV-Termin kam zwar auch die Frage nach der NSL aber ich hab das dem Prüfer erklärt, er hat in seinen Paragraphen geblättert und bestätigt. -
#20 Das mit der roten Birne als NSL würde ich gaz schnell wieder vergessen, weil die NSL ja ne ganz andere Streukappe drauf hat, damit sie heller wird ( sonst würde man ja auch von jeder Bremsleuchte geblendet werden, die hat auch 21W).
Die NSl muss auch beim Kadett vor Bj. 90 dran sein, da sie zur ABE gehört. Man könnte höchstens versuchen die austragen zu lassen, aber da wird kein TüVler mitmachen.
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