Passende Bereifung für Champion-Felgen gesucht
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#32 ZitatOriginal von Kaisi
Hi Finn da mus ich dich revidieren!
In meinen ex 1.4 Live steht folgende Reifen- und Felgengröße (original) in FZ Schein eingetragen:
...;A.GEN.:185/55 R15 80H A.Felge 6JX15H2;...
Also alles im Lot wenn es im Schein steht.
Grüß
der KaisiToll aber nur weil es bei dem Kadett in der ABE drin steht gilt das nicht für alle. Und nur weil ich irgendwelche Felgen eintragen habe, kann ich nicht andere Felgen draufschrauben, obwohl sie die gleiche Masse haben. Beim Kadett CS stehen keine 15 Zoll in der Fahrzeug ABE.
Heisst wenn ich 6x15 Borbet eingetragen habe, kann ich nicht einfach 6x15 RH felgen fahren. Deswegen steht die KBA immer dahinter. Versicherungsverlust, bzw Regrezansprüche im Schadensfall sind da bei einem Unfall am Tag.
Woher soll man wissen, wie hoch die Traglast ist, etc blah blah-Ich darf nur das fahren was explizit eingetragen ist. Klar wo kein Kläger da kein Richter, aber das Gesetzt sagt es definitiv anders, wie es hier ausgelegt wird. Und solange es nicht auffällt oder irgend etwas passiert, wird sich auf keiner aufregen.
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#33 Na da hab ich aber Glück. Bei mir ist eine GM Felge 6JX15 ET49 eingetragen. Somit gilt das für alle 6Jx15 Felgen von GM. Ist keine KBA eingetragen. Und wenn ich mir nun ne RH Felge 6x15 ET49 besorge die eine ABE für den Kadett hätte, müßte ich diese auch nicht eintragen lassen. Das ist nun mal Fakt. In dem fall ist die ABE der Zubehörfelge mitzuführen. War noch nie anders. Wenn also der besagte Kadett eine 6JX15 Felge eingetragen hat und ich habe die ABE für die Championfelge die Toto1971 gepostet hat, so muß man da auch nix mehr eintragen lassen. Da wird es nie Klagen geben.
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#34 Kannst du oder willst du das nicht verstehen? Schau bitte in deine Fahrzeug ABE, da steht sichrlich drin, welche Felge gemeint ist. Die muss auch gekennzeichnet sein, wie solle man sonst nachweissen, was es für eine ist. Sonst könnte man ja irgendwas drauf schrauben, so wie du es sagst. Steht ja auch im Umrüstkatalog drin, welche Felgen zugelassen sind.
ABE heisst noch lange nicht eintragungsfrei, das heisst Allgemeine Betrieberlaubniss und muss per §19 geprüft werden.
Ich glaube du sollte dich dringend mit der STVZO aus einander setzen. Weil das was du meinst zu wissen, entspricht leider nicht der Realität.
§19 http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__19.html
§20 http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__20.html -
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#35 Hey, sorry wenn ich das Thema nochmal aufrolle, aber so langsam müsste ich mich dann doch entscheiden was ich für Reifen nehmen werde. Hab das Thema jetzt ne Zeit lang schleifen lassen, aber mir eben den Umrüstkatalog angeschaut den man hier im Forum runterladen kann:
http://www.kadett-forum.de/jgs…nload&download_id=37&sid=
Speziell zu der Aussage hab ich ne Frage:
ZitatOriginal von BJ Hunnicutt
Steht übrigens auch im Umrüstkatalog dass da nix gemacht werden muß.Ich find die richtige Stelle irgendwie nicht. Auf welcher Seite soll das stehen?
Gruß =)
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#36 Steht bei mir auf Blatt 66. Dort steht dass bei 195/50R15 auf Felge 6J ET42 gebörtelt werden muß. Außerdem steht dort dass bei ET49 nicht gebörtelt werden muß. Die Felge 6J ET49 ist im Katalog enthalten und die Größe 195/50R15 auf einer 6J Felge. Bei mir war die Felge &J ET49 aber bereits im Brief drin. Ist allerdings ein Cabrio.
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#37 Hallo Hoxy!
Druck Dir die ABE aus die ich gepostet habe,fahr zum TÜV und lass Dir die Felge und Reifengröße eintragen.
Ich hab auch Felgen 6x15 ET 49 drauf mit 185/55/15.Bei 40mm Tieferlegung muss da nichts gebördelt werden.
Wurde so eingetragen.Wenn deiner nicht tiefer ist sollten auch 195/50/15 ohne bördeln passen.MfG Toto1971
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#38 Das ist schon fast lustig was hier für antworten zu lesen sind SORRY
Ich fahre im sommer auch kadett gsi champion mit den besagten felgen mit der reifengröße 195/50/15 und fahrwerk 60/40 ohne das ich etwas bebörtelt habe und es schleift nichts .
und egal ob orginal fahrwerk oder 80/60 fahrwerk der anschlagskunkt ist immer der gleiche nur das bei einer tieferlegung der federweg kürtzer ist ,und welche größen er jetzt auf seiner stufe fahren darf steht ja auch schon hier .mfg: blue_devil
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#39 @blue_devil
Wurde auch hier nicht anders geschrieben. Aber es mitnichten gleichgültig ob das Auto tiefergelegt ist oder nicht und erst recht nicht wie tief er gelegt ist. Ein nicht tiefergelegtes Auto federt niemals so tief ein wie ein bereits tiefergelegtes. mit 60/40 und 195/50R50 auf 6J ET49 gibt es aber wirklich keine Probleme
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#40 Hey sehr cool dass sich noch einige für das Thema interessieren
Zum Thema Tieferlegung habe ich mich bisher nicht groß geäußert, weil ich nicht wusste wie tiefs denn nun werden soll. Aber für mich steht fest: Etwas mehr am Boden schnüffeln darf der Wagen dann schon. Umso mehr erfreut es mich zu erfahren, dass eine Tieferlegung dann auch noch ohne Blecharbeiten möglich sein wird.
(zu dem Thema Tieferlegung und meinen "speziellen Wünschen" werde ich in der nächsten Zeit auch noch mal ein Thema eröffnen )
Toto 1971: ABE wird ausgedruckt und voll Freude dem TÜVler vorgelegt.
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