Tüv Eintragung von Sportfedern - einige Fragen

  • #1

    Hey,


    ich weiß, ich baller euch hier in letzter Zeit ganz schön viel mit Fragen zu, aber diese hier sind noch von großer Wichtigkeit.



    Also, es geht darum. Mein Kadett hat nun Champion-Felgen drauf und ich habe sie noch nicht eintragen lassen, denn ich besitze eine ABE die ich im Auto mitführe. Nun will ich dem Wagen aber noch etwas Tiefgang verschaffen mit Hilfe von Eibach-Federn, was man auf dem Bild ganz gut erkennen kann was ich hochgeladen habe. Der Rest des Fahrwerks bleibt im Originalzustand, ich will nur die Federn wechseln. Mehr soll es gar nicht werden was TÜV-relevant ist.



    Nun zu den Fragen die ich von Anfang bis Ende durchgehe:


    1. Wie lang braucht die Werkstatt für den Einbau der Federn? Würde es am liebsten gleich erledigen lassen ohne extra heimfahren zu müssen.


    2. Darf ich den Wagen mit den neuen Federn offiziell ohne Tüv überhaupt bewegen? Habe gelesen, dass der direkte Weg zum Tüv noch erlaubt wäre.


    3. Könnte ich eine Eintragung auch gleich beim FOH bekommen? (dann müsste ich nicht extra zum Tüv fahren)


    4. Kann es zu Problemen kommen wenn ich die Eintragung vornehmen lassen will? Ich habe ungebörtelte Radkästen, aber meine 195/50/15er Reifen auf den Championfelgen schleifen nicht und federn noch korrekt ein, ohne dass sich da was berührt. Der Abstand zwischen Reifen und Kante ist nicht so groß (grob 0,5-1cm), aber reicht eigneltich aus. Ist ja auch logisch, sonst würde es für diese Rad-Reifen-Kombination kein ABE geben. Trotzdem weiß ich nicht wie der Tüvprüfer reagiert. Die neuen Federn ändern ja nichts an den Platzverhältnissen zwischen Kante und Reifen. Zu den Federn wird auch ein Teilegutachten gelegt, stellt das den Prüfer zufrieden?


    5. Wenn ich die Federn eintragen lasse, MUSS ich dann gleichzeitig die Felgen (+Bereifung) eintragen lassen? Ich meine zu glauben, dass die ABE für die Felgen nur gültig ist, wenn alles andere an dem Fahrzeug im Serienzustand ist. Ist das so?


    6. Sollte ich einen Termin machen, bevor ich zum Tüv fahre? Oder einfach so hinfahren, und ich komm dann dran?


    7. Was wirds mich etwa kosten?


    8. Wie lang dauert diese Eintragung?


    9. Ich nehme an ich kriege einen neuen Fahrzeugschein. Ist der dann im Preis für die Eintragung inbegriffen?


    10. Welche Unterlagen muss ich alle mitbringen zum Tüv? Mir fallen ein: Fahrzeugschein, ABE Felgen, Tüv-Teilegutachten für Federn, Fahrzeugbrief (?) - fehlt sonst noch was?


    11. Was soll ich tun, wenn der Prüfer tatsächlich nein sagt?? Wie hoch ist (in meinem Fall) die Wahrscheinlichkeit, dass ich Probleme kriegen werde? Könnte ich dann auch zu einem anderen Tüv fahren und dort mein Glück versuchen? Darf ich mein Auto noch fahren, wenn ich keine Tüv-Zulassung bekomme aber die Federn bereits eingebaut sind? (mein Albtraum)


    12. (Spaßfrage) : Was für Menschen sind diese Tüv-Prüfer? Ich war noch nie selbst da. :D Konservative Herren mit Hut, die nur den Kopf schütteln über "tieferlegen" und es deswegen ablehnen um mir eine reinzuwürgen? :P




    So, ich weiß das das sind viele Fragen, aber ich hoffe ihr könnt mir helfen. Grüße Hoxy ;)

  • #2

    Es gibt keinen neuen Schein. Es gibt ein Ausdruck des Prüfdienstes. Solltest darauf achten dass Du Dir Federn besorgst die nach §19,3 eingetragen werden können. Kostet ca 35€. Der FOH kann das selbst nicht, sondern nur eine anerkannte Prüfstelle, TÜV, Dekra, Tüma, GTÜ, etc. Die Fahrt zum TÜV darfste selbstverständlich machen. Sei versichert dass Dir die Werkstatt beim Einbau noch so einiges aufbrummen wird. Da geht dann aufeinmal beim Ausbau des Federbeins das Traggelenk oder der Spurstangenkopf oder das Domlager kaputt. Der Einbau sollte in so ca 1,5 Stunden erledigt sein. Ach ja, je nach Federn ist zum Eintragen eine Spurvermessung vorgeschrieben. Ist auch auf alle Fälle empfehlenswert.


    Ach ja, das Mitführen der ABE der Chambionfelgen nützt Dir garnichts. 195/50 R15 müssen eingetragen werden. Nur dann gilt die ABE der Felgen. Der Eintrag der 195/50R15 in der ABE gilt nur bei eingetragenen 195er im Schein

    Einmal editiert, zuletzt von BJ Hunnicutt ()

  • #3

    Mach Dir vorher nicht so einen Kopf, ran an die Bouletten und losgemacht.. gute Vorbereitung ist
    in Ordnung, aber jedes Detail wirst Du nie vorher schon klären können, das ist aus Erfahrung so.. o)


    Dennoch einmal im Schnelldurchgang:


    1. 1.5h ist schon relativ sportlich, finde ich. Ich habe gestern allein 1.5h für die zwei Zentralmuttern
    auf den Steckachsen gebraucht.. o)


    2. Ja, darfste.. wenn Du 2 Tage länger damit fährst, ist die Chance nun auch nicht gleich bei 100%
    damit angehalten zu werden.


    3. Ich bin der Meinung ja! Wenn ein entsprechend kompetenter TÜVer dort vor Ort ist, oder einmal
    die Woche kommt, kann der das eigentlich auch.


    4. Kann dennoch enger werden als Du denkst. Problem ist beim 4 Türer nicht die Kante, sondern
    die Stelle, wo das Türblatt mit der unteren Ecke anliegt, genau dahinter kann es knirschig werden,
    muss man abwarten.


    5. Eins nach dem Anderen geht auch. Wenn ein Bauteil immer davon ausgeht, dass der Rest im Serien-
    zustand ist, gäbe e es ja nie tiefergelegte Autos mit Breitreifen, sondern entweder oder usw..


    6. Kommt auf Deine TÜV Stelle an..


    7. k.A..


    8. Die reine Prüfung durch den Sachverständigen sollte nicht länger als 20 Minuten dauern.


    9. Nein, kriegst nur Belege über die dann später im Amt nachzutragenden Änderungen, kostet
    dort dann auch nochmal.


    10. Alles was Du hast, bisschen sortiert, vll in einen Ordner packen. Der TÜVer hat's gern so über-
    sichtlich wie möglich.


    11. Wird schon hinhauen, Leute lassen sich ganz andere wilde Sachen eintragen.. o) Sei freundlich,
    und wenn er "nein" sagt, muss er das ja begründen.. und dann kannst Du selbst entscheiden, ob
    das ein Grund ist, der bei einem anderen TÜVer vll nicht auftauchen würde, oder dieser Einwand
    berechtigt ist, worauf Du dann natürlich noch nacharbeiten musst, Kanten umlegen, anderen Reifen
    drauf oder was auch immer.


    12. Gibt lustige und grantige, so unterschiedlich die Menschen eben sind.. o)


    Was BJ mit der ABE schrieb, würde ich so unterschreiben. ABE gilt für die Alus, nicht für die Reifen
    da drauf.


    Jede Eintragung ist ein Abenteuer, also stürz Dich rein.. o)


    Gruß,
    Rob.

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    +++ TSW Imola 15" - 17" mit LK 4x100

  • #4

    Erstmal danke für die Hilfe :)




    Heißt das, ich muss mir beim Amt dann mit diesen Unterlagen einen neuen Fahrzeugschein ausstellen lassen, oder könnte ich diese Belege einfach im Auto rumschleppen und bei einer Kontrolle den Polizisten vorzeigen?


    Net noch meeehr Papierkram. :D

  • #5

    Nun, genau weiß ich das auch nicht, kommt vll auf die Eintragung an, oft steht dort sowas wie:
    "Die Änderungen sind bei nächster Gelegenheit in den Fahrzeugschein einzutragen."


    Habe auch schon gehört, dass die Abnahme verfällt, wenn Sie nicht binnen XXX in den Schein
    übernommen wurde.. musste halt sehen, Kleinigkeiten.. o)

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  • #6

    da steht zwar bei nächster Gelegenheit. Ist aber pillepalle. Einfach bei die Papiere legen und fertig. Da wird niemand etwas sagen

  • Hey,

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