H - Kennzeichen

  • #1

    Hallo!
    Nächstes Jahr ist es soweit, mein D Kadett wird 30!
    Er müsste eigentlich diesen Monat zum TÜV aber um Kosten zu sparen,
    möchte ich bis nächstes Jahr warten und ihn direkt zur H-Prüfung bringen.
    Der Kadett wird allerding eigentlich erst im August 2012 dreißig Jahre alt.
    Spielt das eine Rolle? Also kann ich ihn z.B. im April 2012 noch gar nicht mit
    einem H-Kennz. zulassen?


    Danke!
    lg El Loco

    ...I know it´s only rock´n roll, but I like it!


    -Emissionsklasse nicht bekannt-

  • #2

    Hi,


    das selbe wird dieses jahr bei einem Meiner D´s auch anstehen.
    Schau dich hier um http://www.tuev-sued.de/upload…mer-Katalog_Tuev_Sued.pdf


    Es kommt immer auf den Prüfer an. Bei uns sind sie da teilweise Locker und auf 2 Monate hin oder her wird nicht immer geschaut.


    Viel Glück wünsch ich.
    Sind irgentwelche Veränderungen an deinem D??? Die im H Abgenommen werden?
    Und wie ist der allgemeine Zustand?
    Sag mal Preise für die Abnahme wenn du was weißt.


    Grüße Sandro

    8)Straße Trocken, drauf den Socken! 8)


    Hompage

  • #3

    Danke für deine Antwort Sandro, wünsch dir auch viel Glück!
    Wer kann mir vielleicht noch seine Erfahrungen schildern?


    Mein Kadett wurde etwas verändert, das heißt:
    - 30mm tiefer
    - Alufelgen vom Manta B GSi
    - und ein altes Raid Lenkrad original aus den 80ern


    Ich denke das einzige Problem könnte die Tieferlegung sein,
    aber da ich meinen TÜV-Prüfer schon lange kenne, er mir alles eingetragen hat
    und ich per du mit ihm bin, hoffe ich das er ein Auge zu drückt.


    Der Zustand ist gut. Kein Rost, keine Bleche eingeschweißt, kaum Dellen, Lack tip top.


    lg El Loco

    ...I know it´s only rock´n roll, but I like it!


    -Emissionsklasse nicht bekannt-

  • #5

    also bei uns in der gegend schaut da keiner auf den monat ... hauptsache das auto wird in dem entsprechenden jahr 30 ...


    das lenkrad und die felgen dürften gar kein thema sein ... mit der tieferlegung ist schon eher ne ermessensfrage ... wenn man sich das mal genau durchliest, steht nämlich in den anforderungen, dass das fahrwerk im original zustand sein muss, oder halt umbauten, die vor 20 jahren schon durchgeführt werden konnten ... hängt halt von deinen federn ab oder von deinem prüfer ... ;)


    grüße


    Deutsche! Kauft deutsche Bananen!



    Wenn es immer "Auge um Auge" geht kann am Ende nur jeder blind sein.


  • #6



    Das is so ne sache... Der Umbau ansich war zur Erscheinungszeit des Autos möglich, nun kommts drauf an, ob es ein Fahrwerk ist, was es SO, oder "Relativ Baugleich" damals schon gab.


    Beispiel meine H&R Federn (sind zwar im E-Kadett, aber Prinzip is das gleiche) die ich eingebaut hab, sind Rot. Mittlerweile sind die gleichen Federn Grün, und haben eine andere KBA Nr, sind aber ansich die gleichen Federn. (Laut H&R Mitarbeiter mit der Aufnahme des Astra F ins Gutachten begründet)


    Ergo könnte ein TÜVer sagen "Damals waren die Federn Rot, die Grünen passen nichtmehr ins "Zeitgemässe" , könnt aber auch sagen "was interessiert mich die Farbe"


    Mein TÜV Prüfer sagte das das gnaze H-Kenzeichen Gedöns echt schlimm geworden ist, weils Jahrelang KEINE RICHTLINIEN gab, sondern allein im Ermessen des TÜVers lag. Manche wollten Original, andere Zeitgemäss, wieder andere Perfekten Zustand usw usw...


    Seit 01.01.11 ist da wohl was passiert, die neuen Rochtlinien sind sicherlich in der STVZO nachzulesen.

    Zivilisation ist die unablässige Vermehrung unnötiger Notwendigkeiten.

  • #7

    Vielen Dank für eure Antworten!
    Dann werde ich in den nächsten Tagen mal zum TÜV fahren und den Prüfer fragen,
    er kennt das Auto ja!
    Ich schreib dann mal obs klappt, bzw. spätestens nächstes Jahr obs geklappt hat! : D


    lg El Loco

    ...I know it´s only rock´n roll, but I like it!


    -Emissionsklasse nicht bekannt-

  • #8

    und??


    ich müßte jetzt auch hin... aber nun hab ich heute erfahren, dass es wohl ganz neue Bestimmungen gibt, nach denen das H-Kennzeichen erst 30 Jahre nach der jüngsten Umbaumaßnahme, bzw 30 Jahre nach der jüngsten ABE, etc erteilt werden darf.
    Weis da jemand genaueres? Weil wenn ja, bräuchte ich eine Menge neuer Unterlagen :(

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