Hi weis jetz nich ob das Thema schon bearbeitet wurde, wenn ja dann war ich ma wieda zu blöd zu suchen....
Hab heut jedenfals in der Berufschule mir mal ne schaltung mit nem öffner relais ausgedacht die begrenzungsleuchten mitblibnken lassen (wenn sie angeschaltet sind)
Jetzt die frage hat jemand ahnung darüber was die bullen od Tüv dazu sagt?
ich mein von der höhe dürfte keine probleme geben da die mindesthöhe von blinkern mit den begrenzern identisch ist.
Ich weis nich ob das erlaubt ist und da ich noch (verlängerte) Probezeit habe will ich nich unnötig auffallen
war ja auch nur so nen gedanke mal!
Was haltet ihr eigentlich davonn?
in der usa is das doch üblich oder?
grüße Jul