Käfig eintragen lassen

  • #1

    Hi!


    Habe nun endlich den Wichers Käfig bei mir im Kadett eingebaut. Nun folgende Frage: ist das IMMER eine Einzelabnahme?
    Das einzige was bei dem Käfig dabei war, waren 2 Wichers Sport-Aufleber und eine Materialbescheinigung wo alles an Beschreibung und ne Abbildung von dem Käfig drauf ist. Des weiteren steht dort auch ne Nummer und n Aufkleber wo die Nummer und Opel Kadett E drauf steht.
    Reicht das zum eintragen - oder trotzdem Einzelabnahme???


    Vielen Dank schon mal im Voraus!


    LG
    Cathrin

    Aktuell:
    Polo 6R 2.0TFSi (324 PS)
    Kadett E GSi 16v (156 PS)
    Astra F GSi 16v (156 PS)

  • #2

    wo ist das problem bei ner einzelabnahme?kostet hier um die 50euro und du musst polster an stellen anbringen wo zb dr kopf anstoßen kann

    --http://www.opel-lager.de--
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    --Kadett 2.0 16V--
    --Kadett 1.6 automatik--

  • #6

    Ja so ist das wenn man den Unterschied von Bügel und Kafig nicht kennt, dann weiß man auch als Beispiel nicht:
    Wo keine Strebe da auch kein Polster nötig oder baut man die um die Luft? xDDD

  • #8


    Naja, es gibt genügend Prüfer, die auch nur bei einem Bügel im Kopfbereich eine Polsterung haben wollen.
    Denn wenn man Liegestuhlmässig im Auto sitzt ( also Rückenlehne nicht wirklich gerade ) dann ist es möglich,dass man mit dem Kopf unter den Bügel zimmert,wenn einem einer von hinten rein rauscht. Die schräage Rückenlehne wirkt dann wie eine Schanze. Da der Kadett kein Gurtstraffer hat verhindert der Gurt nicht,dass man bei der Situation etwas nach oben kommt. Klar,wenn man ein 1,65 groß ist, sollte da nichts passieren, aber es gibt genug Leutz, die auch knapp 2 Meter groß sind und somit ersten Nah am Dach sind und zweitens auch die Lehne etwas nach hinten haben, wegen ihrer Körpergröße und langen Arme



    Zur Eintragung.
    Es reicht das MaterialGutachten und es muß der Aufkleber zum Käfig/Bügel dabei sein. Manche Prüfer tragen den Käfig/Bügel auch ohne den Aufkleber ein,denen reicht das MaterialGutachten.


    Und es ist nur über Einzelabnahme möglich,da die Anzahl der Sitzeplätze im Fahrzeugschein geändert wird.


    Geschraubt oder Geschweißt sollte kein Problem darstellen, hab ich noch nichts negatives zu gehört. Die Jungs mit denen wir GLP fahren,haben ihre Käfige zum Großteil alle eingeschweißt und auch beim eintragen keine Probleme gehabt.

    Kadett D Kombi: Geschenkt
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    Die dummen Gesichter der Andern: UNBEZAHLBAR!

  • #9

    Ja OK du gehst jetzt von Extremsituationen aus.
    Ich bin von der vorderen Rohrführung ausgegangen, was man auch heraus lesen kann.
    Wo keine Strebe da kein Polster möglich. ^^


    Und welcher Tüver geht vorab erstmal davon aus, dass da einer am Steuer sitzt der von richtiger Sitzhaltung im Auto nichts weiß und drin hängt wie nen Proletenkind?
    Kopf sollte logischerweise auch nach hinten nirgends anstoßen dürfen, da sollte normal eine richtig eingestellte Kopfstütze sitzen.
    Mein Bügel war nirgends so das ich mich hätte stoßen können, da meine B Säule hinter mir sitzt und nicht neben oder vor mir logischerweise.

  • #10


    Und genau das muß er. Er muß alle Eventualitäten abwägen. Daher sind viele Prüfer so "uncool" und sagen,dass sie vieles nicht eintragen. Weil die den Kopf hinhalten müssen,wenn was daneben geht. Und bei so ner Käfig/Bügel Sache muß er davon ausgehen,dass auch jemand mit dem Auto fährt, der den Liegestuhl dabei hat, oder in der Basketball-Liga spielt ;)

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