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#3 Selbst ist der Mann... also was ein Omeganer kann, kann ein Kadett schon lange
Man beachte die Leuchtenauswahl des Astra G. Der hat auch LED-Leuchten von Hella (manchmal auch Dunkla tut aber nix zur Sache *gg*). Also diese Rückleuchten sind ja im Prinzip nur gesteckte Teile in einer Plastik/Glasfaser/GFK-Schale. Die Abe gilt für die Leuchten, jedoch nicht für die Schale direkt. ERGO, man Baue sich aus alten Rückleuchten eine neue Schale, setze dort die Element der Astra Rückleuchten sauber ein. Fahre zum Tüv mit der Original ABE, lass ihn gucken und Trag ein.
Ist halt nur die Frage ob man es schafft alles unterzubringen.
Gruß
Manu
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#5 naja die unwichtigen sachen wie nsl, rsl und reflektoren kann man ja an anderer stelle verbasteln (stossstange)
ich glaub aber nicht das die theorie mit der abe so stimmt *gg* sonst könnt ich ja auch z.b. klarglas von nem anderen wagen verbauen... die abe's beziehen sich nämlich schon auf den fahrzeug / modelltyp! heißt: da steht astra g drin! -
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#8 ZitatOriginal von schraubendreher
hehe, das will ich sehn wie du die leuchten in ner kaddi-lampe unterbringst. da fehlt mindestens die hälte vom platz den man braucht. aber notfalls könnte man ja die lampen von nem anderen auto nehmen.ABE hin oder her. Fakt ist, das diese Leuchten ein Lichttechnisches Gutachten haben. Und das ist alles was zählt. Sonst würde Hella die net verkaufen können. Und da du ja mit der entnahme der Leuchten keine Reflektoren änderst oder ähnliches, verändert sich das Gutachten nicht. Ergo, es geht.
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#9 Hähä, so weit, so gut. Aber ich könnt mir vorstellen, dass für Leuchten generell eine Art Abstrahlwinkel o.ä. vorgeschrieben ist, der dann auch in diesem Gutachten quasi mitbestätigt wird.
Und wenn man sich dann irgend ne Trägerplatte baut, kann der Prüfer ja eigentlich nicht nachvollziehen, ob dieser Winkel eingehalten wird!
Oder ist das egal? -
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